# Was ist eine beglaubigte Übersetzung, und wer darf sie anfertigen?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, auf der ein ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer mit Ort, Datum, seiner Stellung und Unterschrift bescheinigt, dass sie richtig und vollständig ist[1]. Diese Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen, durchsuchbar nach Sprache und Ort[2]. LoreAI ist kein Übersetzungsbüro und beglaubigt nichts.

## Was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht

Die Zivilprozessordnung beschreibt, was sie rechtlich ausmacht. Nach § 142 Abs. 3 ZPO kann ein Gericht die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde von einem Übersetzer verlangen, der nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt ist. Bescheinigt dieser Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit, gilt die Übersetzung als richtig und vollständig. Die Bescheinigung steht auf der Übersetzung und nennt Ort und Tag sowie die Stellung des Übersetzers und trägt seine Unterschrift[1].

- **Wer sie anfertigt**: Ein nach Landesrecht ermächtigter, öffentlich bestellter oder beeidigter Übersetzer[1][3]
- **Was daraufsteht**: Ein Vermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit, Ort, Tag, Stellung und Unterschrift[1]
- **Wo Sie Übersetzer finden**: In der Datenbank der Landesjustizverwaltungen, nach Name, Ort und Sprache[2]
- **Wer die Regeln macht**: Für Übersetzer die Bundesländer, jedes mit eigenem Gesetz und eigener zuständiger Stelle. Für Gerichtsdolmetscher gilt seit 2023 das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes[4]
- **Notar**: Bescheinigt eine Übersetzung nur, wenn er die Urkunde selbst in fremder Sprache errichtet hat oder für ihre Ausfertigung zuständig ist[5]

## Vereidigter Übersetzer, ermächtigt, öffentlich bestellt: dieselbe Sache?

Im Alltag sagen die meisten "vereidigter Übersetzer". Im Gesetz heißt es je nach Bundesland anders, weil die Länder die Übersetzer bestellen[4]. In Nordrhein-Westfalen werden Übersetzer ermächtigt und dürfen sich "ermächtigte Übersetzerin" oder "ermächtigter Übersetzer" nennen[6]. In Bayern werden Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt[7]. Die ZPO nennt beide Formen nebeneinander, "ermächtigt oder öffentlich bestellt"[1].

Auch der Ausdruck "amtlich beglaubigte Übersetzung" ist verbreitet. Verwechseln Sie ihn nicht mit einer amtlich beglaubigten Kopie. Die Kopie bestätigt nur, dass sie mit dem Original übereinstimmt, und bleibt in der Originalsprache[8].

## Wann verlangen Behörden eine beglaubigte Übersetzung?

Die Amtssprache ist Deutsch. Bekommt eine Behörde Dokumente in einer fremden Sprache, soll sie eine Übersetzung verlangen. Eine beglaubigte Übersetzung oder eine von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer kann sie in begründeten Fällen verlangen[3]. Die Behörde entscheidet also im Einzelfall.

- **Standesamt.** Für fremdsprachige Urkunden soll das Standesamt eine Übersetzung ins Deutsche fordern[9]. Welche Form es akzeptiert, fragen Sie dort vorher nach. Mehr dazu in den Ratgebern [Geburtsurkunde übersetzen](https://www.loreai.org/de/geburtsurkunde-uebersetzen) und [Heiratsurkunde übersetzen](https://www.loreai.org/de/heiratsurkunde-uebersetzen).
- **Anerkennung von Berufsabschlüssen.** Übersetzungen von Abschlusszeugnissen, Notenlisten und Arbeitszeugnissen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer anfertigen. Manche Stellen akzeptieren keine Übersetzer, die im Ausland bestellt wurden[8].
- **Gericht.** Das Gericht kann die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde durch einen ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer anordnen[1].

Für Zeugnisse und Bewerbungen hilft der Ratgeber [Zeugnis übersetzen lassen](https://www.loreai.org/de/zeugnis-uebersetzen), für ausländische Führerscheine der Ratgeber [Führerschein übersetzen](https://www.loreai.org/de/fuehrerschein-uebersetzen).

## Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Den Preis für einen privaten Auftrag vereinbaren Sie mit dem Übersetzer. Einen Anhaltspunkt gibt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), nach dem Gerichte und, über § 23 VwVfG, auch Behörden ihre Übersetzer bezahlen[10][3].

- **Grundhonorar**: 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge, wenn der Übersetzer den Text in editierbarer elektronischer Form bekommt[10]
- **Erhöhtes Honorar**: 2,15 Euro je angefangene 55 Anschläge, wenn nicht[10]
- **Schwierige Texte**: 2,15 Euro und 2,30 Euro, etwa bei vielen Fachausdrücken, schwer lesbaren Vorlagen, Eile oder seltenen Sprachen[10]
- **Mindesthonorar**: 20 Euro je Auftrag[10]

Fragen Sie vorher nach einem Angebot und nach dem Termin, und schicken Sie dafür einen gut lesbaren Scan des Dokuments mit.

## Kann ein Übersetzer eine fremde Übersetzung beglaubigen?

In Nordrhein-Westfalen ja. Dort umfasst die Ermächtigung nach § 33 Abs. 4 JustG NRW ausdrücklich auch Übersetzungen, die schon gemacht wurden und dem Übersetzer zur Prüfung vorgelegt werden. Der Bestätigungsvermerk gilt dann nach § 34 Abs. 3 JustG NRW entsprechend[6]. Die anderen Länder regeln die Ermächtigung in eigenen Gesetzen[4]. Ob ein Übersetzer einen Entwurf übernimmt, entscheidet er außerdem selbst.

Ein maschineller Entwurf ersetzt die Prüfung also nicht, kann sie aber vorbereiten. Fragen Sie den Übersetzer, ob er eine vorgelegte Übersetzung prüft und was das kostet.

## So finden Sie einen ermächtigten Übersetzer

1. Öffnen Sie die [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank](https://www.justiz-dolmetscher.de/) der Landesjustizverwaltungen[2].
2. Suchen Sie nach der Sprache Ihres Dokuments und nach Ihrem Ort. In den Details stehen Sprachen und Kontaktdaten[2].
3. Fragen Sie bei der Stelle, die das Dokument bekommt, ob sie Übersetzer aus dem Ausland akzeptiert, wenn Sie dort übersetzen lassen wollen[8].
4. Schicken Sie dem Übersetzer einen Scan und bitten Sie um Preis und Termin.

## Wo LoreAI hilft und wo nicht

LoreAI ist kein Übersetzungsbüro und beglaubigt keine Übersetzungen. Es liest einen Scan oder ein Foto mit Texterkennung und gibt Ihnen eine bearbeitbare Word-Datei in einer von 105 Sprachen, im Layout des Originals. Damit verstehen Sie vorab, was in einem Dokument steht, und können es für Bewerbungen, Verträge oder die eigene Ablage nutzen, wenn keine Beglaubigung nötig ist.

Ihr erstes Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. Für die beglaubigte Fassung wenden Sie sich an einen Übersetzer aus der Datenbank der Justiz.

## Häufige Fragen

### Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Ein Übersetzer, der nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt ist[1]. Die Landesjustizverwaltungen führen sie in einer gemeinsamen Datenbank[2].

### Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter Übersetzung und beglaubigter Kopie?

Die Kopie bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem Original und bleibt in der Originalsprache[8]. Die Übersetzung bestätigt, dass der Inhalt richtig und vollständig übertragen ist[1].

### Kann ich mein Dokument selbst übersetzen und beglaubigen lassen?

In Nordrhein-Westfalen darf ein ermächtigter Übersetzer nach § 33 Abs. 4 JustG NRW auch eine vorgelegte fremde Übersetzung als richtig und vollständig bestätigen[6]. Ob er das tut und zu welchem Preis, entscheidet er selbst.

### Kann LoreAI meine Übersetzung beglaubigen?

Nein. LoreAI liefert eine Word-Datei ohne Beglaubigung. Eine beglaubigte Übersetzung bekommen Sie von einem ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer.

## Quellen

1. [§ 142 Zivilprozessordnung (ZPO): Anordnung der Urkundenvorlegung, Abs. 3 zu Übersetzungen](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__142.html), abgerufen am 2. November 2026
2. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen](https://www.justiz-dolmetscher.de/), abgerufen am 2. November 2026
3. [§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Amtssprache](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html), abgerufen am 2. November 2026
4. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe](https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Zulassungsvoraussetzungen), abgerufen am 2. November 2026
5. [§ 50 Beurkundungsgesetz (BeurkG): Übersetzungen](https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__50.html), abgerufen am 2. November 2026
6. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Nordrhein-Westfalen, § 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 Justizgesetz NRW](https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Zulassungsvoraussetzungen/NordrheinWestfalen), abgerufen am 2. November 2026
7. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Bayern, Art. 59 AGGVG](https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Zulassungsvoraussetzungen/Bayern), abgerufen am 2. November 2026
8. [Anerkennung in Deutschland (BIBB): Dokumente für die Antragstellung](https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente-antragstellung.php), abgerufen am 2. November 2026
9. [§ 2 Personenstandsverordnung (PStV): Übersetzung in die deutsche Sprache](https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__2.html), abgerufen am 2. November 2026
10. [§ 11 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Honorar für Übersetzungen](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html), abgerufen am 2. November 2026

Von Matt Mountain · Aktualisiert am 2. November 2026
