# Geburtsurkunde übersetzen: wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Legen Sie einem deutschen Standesamt eine fremdsprachige Geburtsurkunde vor, soll es eine Übersetzung ins Deutsche fordern[1], und Standesämter wie Detmold nehmen nur Übersetzungen von gerichtlich zugelassenen Übersetzern an[2]. Für das Ausland gibt es die deutsche Geburtsurkunde oft gleich mehrsprachig vom Standesamt[3]. Mit LoreAI können Sie eine Geburtsurkunde übersetzen, um sie zu verstehen oder vorzubereiten, ohne Beglaubigung.

## Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung für das Standesamt?

Meistens ja. Die Personenstandsverordnung sagt zunächst nur, dass ein Standesamt bei fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung in die deutsche Sprache fordern soll[1]. Für Behörden allgemein erlaubt § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz in begründeten Fällen, eine beglaubigte Übersetzung oder eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer zu verlangen[4].

In der Praxis legen die Standesämter das genauer fest. Das Standesamt Detmold schreibt zum Beispiel, dass Übersetzungen in Deutschland von einem für die Oberlandesgerichte zugelassenen Übersetzer angefertigt sein müssen. Urkunden in arabischer, griechischer, hebräischer oder kyrillischer Schrift sind dort nach Transliterationsnormen wie ISO 9 zu übersetzen[2]. Fragen Sie Ihr eigenes Standesamt, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Solche Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie in der gemeinsamen Datenbank der Landesjustizverwaltungen, durchsuchbar nach Name, Ort und Sprache[5].

## Gibt es eine Geburtsurkunde, die keine Übersetzung braucht?

Für eine deutsche Geburtsurkunde, die Sie im Ausland vorlegen, oft ja. Das Standesamt stellt auf Antrag einen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister aus, die sogenannte internationale Geburtsurkunde. Ihr fester Text steht auf Deutsch, Französisch und Englisch[6]. Das Standesamt München bietet sie in elf Sprachen an und weist darauf hin, dass sie nicht in jedem Land anerkannt wird[3].

Innerhalb der EU gibt es zusätzlich ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe. Legen Sie es zusammen mit der Urkunde vor, darf die Behörde eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen[7]. Mehr dazu steht im Ratgeber zur [internationalen Geburtsurkunde](https://www.loreai.org/de/internationale-geburtsurkunde).

## Was auf einer deutschen Geburtsurkunde steht

Eine deutsche Geburtsurkunde ist kurz. Das Personenstandsgesetz legt fest, welche Angaben hineingehören[8]. Wer sie ins Englische überträgt, findet diese Felder:

- **Vornamen und Geburtsname**: Given names and surname at birth, Namen bleiben wie geschrieben[8]
- **Geschlecht**: Sex. Auf Verlangen wird es nicht in die Urkunde aufgenommen[8]
- **Geburtsort und Zeitpunkt**: Place of birth sowie date and time of birth, mit Stunde und Minute[8]
- **Eltern**: Given names and surnames of the parents. Auch sie können auf Verlangen fehlen[8]

Dazu kommen das ausstellende Standesamt, die Registernummer, Datum, Siegel und Unterschrift. Übersetzen Sie auch Stempel und Randvermerke, und beschreiben Sie Siegel in eckigen Klammern, etwa [Dienstsiegel].

## Wofür eine einfache Übersetzung reicht

Eine Übersetzung ohne Beglaubigung hilft Ihnen, eine ausländische Urkunde zu verstehen, Namen und Daten vor einem Termin zu prüfen oder privaten Stellen eine Lesefassung zu geben. Sie dient auch als Entwurf, den eine beeidigte Übersetzerin prüft. Ob sie einen Entwurf annimmt, entscheidet sie selbst.

1. **Urkunde scannen oder fotografieren.** Ein PDF, auch gescannt, oder ein Foto im Format JPG oder PNG funktioniert. Fotografieren Sie Vorder- und Rückseite.
2. **Hochladen und Zielsprache wählen.** LoreAI erkennt die Ausgangssprache selbst und liest den Scan mit Texterkennung. Ihr erstes Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten.
3. **Word-Datei prüfen.** Vergleichen Sie Namen, Daten und Registernummern mit dem Original. LoreAI übernimmt Namen und Zahlen so, wie sie im Original stehen.

## Was kostet es, eine Geburtsurkunde übersetzen zu lassen?

Übersetzungsbüros setzen ihre Preise selbst fest. Einen Anhaltspunkt gibt das Justizvergütungsgesetz, nach dem Gerichte Übersetzer bezahlen. Es sieht 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge vor, wenn der Text editierbar vorliegt, sonst 2,15 Euro, und mindestens 20 Euro pro Auftrag[9]. Eine mehrsprachige Geburtsurkunde kostet beim Standesamt München 12 Euro[3].

Bei LoreAI ist das erste Dokument kostenlos. Danach kostet Basic 12,99 $ im Monat. Das ist der Preis für eine Übersetzung zum Lesen, nicht für eine beglaubigte.

## Häufige Fragen

### Kann ich meine Geburtsurkunde selbst übersetzen?

Für Ihre eigenen Zwecke ja. Ein Standesamt soll bei fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung fordern[1] und Standesämter wie Detmold verlangen dafür einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer[2]. Fragen Sie vorher nach.

### Ist die Übersetzung von LoreAI beglaubigt?

Nein. LoreAI liefert eine bearbeitbare Word-Datei ohne Beglaubigung. Beeidigte und ermächtigte Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[5].

### Brauche ich für das Ausland eine Übersetzung meiner deutschen Geburtsurkunde?

Oft nicht. Beantragen Sie beim Standesamt den mehrsprachigen Auszug, dessen fester Text auf Deutsch, Französisch und Englisch steht[6]. Ob die Stelle im Ausland ihn annimmt, klären Sie dort[3].

### Welche Dateien kann ich hochladen?

PDFs, auch gescannte, und Fotos im Format JPG oder PNG. Die hochgeladene Datei löscht LoreAI direkt nach dem Auslesen.

## Quellen

1. [§ 2 Personenstandsverordnung (PStV): Übersetzung in die deutsche Sprache](https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__2.html), abgerufen am 2. November 2026
2. [Serviceportal Detmold: Ehefähigkeitszeugnis beantragen, Abschnitt zu Übersetzungen](https://serviceportal-detmold.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15984/show), abgerufen am 2. November 2026
3. [Standesamt München: Geburtsurkunde für Erwachsene und Kinder ab 3 Monate](https://stadt.muenchen.de/service/info/standesamt-munchen/1078346/), abgerufen am 2. November 2026
4. [§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Amtssprache](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html), abgerufen am 2. November 2026
5. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen](https://www.justiz-dolmetscher.de/), abgerufen am 2. November 2026
6. [§ 50 PStV: Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister](https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html), abgerufen am 2. November 2026
7. [Europäisches Justizportal: Öffentliche Urkunden nach Verordnung (EU) 2016/1191](https://e-justice.europa.eu/551/DE/public_documents), abgerufen am 2. November 2026
8. [§ 59 Personenstandsgesetz (PStG): Geburtsurkunde](https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html), abgerufen am 2. November 2026
9. [§ 11 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Honorar für Übersetzer](https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html), abgerufen am 2. November 2026

Von Matt Mountain · Aktualisiert am 2. November 2026
