# Meldebescheinigung auf Englisch: gibt es sie, und wie heißt sie?

Eine Meldebescheinigung auf Englisch stellt die Meldebehörde nicht aus, denn die Amtssprache ist Deutsch[1]. Für eine Stelle in einem anderen EU-Staat bekommen Sie bei der Meldebehörde ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe[2]. Für Banken, Arbeitgeber oder Vermieter im Ausland übersetzen Sie die Bescheinigung, auf Englisch passt dafür "certificate of registration".

## Gibt es die Meldebescheinigung auf Englisch?

Nicht als eigene englische Fassung, denn die Amtssprache ist Deutsch[1]. Innerhalb der EU gibt es aber einen Weg ohne Übersetzung. Für eine einfache Meldebescheinigung zum Wohnsitz kann ein mehrsprachiges Formular nach der Verordnung (EU) 2016/1191 ausgestellt werden, und zuständig dafür ist die Behörde, die die Bescheinigung ausstellt[2]. Legen Sie das Formular mit der Bescheinigung vor, darf die Behörde im anderen EU-Staat eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen[3].

Außerhalb der EU und gegenüber privaten Stellen hilft das Formular nicht unbedingt. Dann brauchen Sie eine Übersetzung, einfach oder beglaubigt, je nachdem, was die Stelle verlangt.

## Meldebescheinigung oder Meldebestätigung?

Die beiden werden oft verwechselt. Die Meldebestätigung bekommen Sie kostenlos bei der Anmeldung, und sie enthält unter anderem Einzugsdatum, Datum der Anmeldung und Anschrift[4]. Anmelden müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug[5].

Die Meldebescheinigung beantragen Sie später, wann immer Sie Ihre Adresse nachweisen müssen. Sie enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und die derzeitigen Anschriften nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag kommen weitere Daten hinzu, etwa Staatsangehörigkeit oder Familienstand, das ist dann die erweiterte Meldebescheinigung[6].

## Wie heißt sie auf Englisch?

Eine amtliche englische Bezeichnung gibt es nicht. Das Willkommenszentrum Berlin übersetzt die Meldebestätigung mit "Certificate of Registration" und das Bürgeramt mit "Citizens' Office"[7]. In einer Übersetzung sind diese Begriffe üblich:

- **Meldebescheinigung**: Certificate of registration, im Text auch proof of address
- **Erweiterte Meldebescheinigung**: Extended certificate of registration
- **Meldebestätigung**: Confirmation of registration oder Certificate of Registration[7]
- **Meldebehörde, Einwohnermeldeamt**: Residents' registration office
- **Bürgeramt**: Citizens' Office[7]
- **Hauptwohnung, Nebenwohnung**: Main residence, secondary residence
- **Familienstand**: Marital status

Behalten Sie den deutschen Begriff einmal in Klammern, etwa Certificate of registration (Meldebescheinigung). So erkennt die Stelle im Ausland, um welches Dokument es geht.

## Wer akzeptiert eine einfache Übersetzung?

Das entscheidet die Stelle, die die Bescheinigung haben will. Für deutsche Behörden gilt, dass sie in begründeten Fällen eine beglaubigte Übersetzung verlangen können[1]. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, weil sie die Daten direkt bei der Meldebehörde abrufen können, so der Berliner Bürgerservice[8]. Meist sind es Unternehmen, die sie verlangen[8].

Banken, Arbeitgeber und Vermieter, auch im Ausland, legen selbst fest, was sie annehmen. Manchen reicht eine verständliche Übersetzung, andere wollen eine beglaubigte. Fragen Sie vorher, und schicken Sie das deutsche Original mit.

## Meldebescheinigung beantragen und übersetzen

Online ist die elektronische Meldebescheinigung kostenlos[6]. In Berlin kostet sie vor Ort oder schriftlich 10 Euro je Person, online fällt keine Gebühr an, und Sie brauchen dafür die Online-Ausweisfunktion und ein BundID-Konto oder einen Gastzugang[8].

1. **Meldebescheinigung herunterladen oder scannen.** Das PDF aus der BundID oder ein Foto der Papierfassung funktioniert.
2. **Bei LoreAI hochladen und Englisch wählen.** Ihr erstes Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. LoreAI übernimmt Namen, Daten und Anschriften so, wie sie im Original stehen.
3. **Word-Datei prüfen und ergänzen.** Prüfen Sie die Anschrift Zeichen für Zeichen. Eine Anschrift wird nicht übersetzt.

LoreAI beglaubigt keine Übersetzungen. Verlangt die Stelle eine beglaubigte Fassung, finden Sie beeidigte Übersetzer in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[9].

## Häufige Fragen

### Kostet die Meldebescheinigung etwas?

Die elektronische Meldebescheinigung ist kostenlos[6]. Für die Papierfassung erheben die Gemeinden Gebühren, in Berlin 10 Euro je Person[8].

### Was ist der Unterschied zwischen Meldebescheinigung und Meldebestätigung?

Die Meldebestätigung bekommen Sie bei der An- oder Abmeldung[4]. Die Meldebescheinigung beantragen Sie jederzeit als Nachweis Ihrer aktuellen Anschrift[6].

### Wie heißt Einwohnermeldeamt auf Englisch?

Üblich ist "residents' registration office". Das Bürgeramt nennt Berlin auf Englisch "Citizens' Office"[7].

### Ist die Übersetzung von LoreAI beglaubigt?

Nein. Sie bekommen eine bearbeitbare Word-Datei ohne Beglaubigung.

## Quellen

1. [§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Amtssprache](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html), abgerufen am 2. November 2026
2. [Bundesamt für Justiz: Häufige Fragen zur Anerkennung von Urkunden ohne Apostille](https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Urkunden/Fragen/Fragen_node.html), abgerufen am 2. November 2026
3. [Europäisches Justizportal: Öffentliche Urkunden nach Verordnung (EU) 2016/1191](https://e-justice.europa.eu/551/DE/public_documents), abgerufen am 2. November 2026
4. [§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG): Datenerhebung, Meldebestätigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html), abgerufen am 2. November 2026
5. [§ 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html), abgerufen am 2. November 2026
6. [§ 18 BMG: Meldebescheinigung](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__18.html), abgerufen am 2. November 2026
7. [Willkommenszentrum Berlin: Anmeldung (residence registration), englisch](https://willkommenszentrum.berlin.de/en/housing/anmeldung-residence-registration), abgerufen am 2. November 2026
8. [Service Berlin: Meldebescheinigung beantragen](https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/), abgerufen am 2. November 2026
9. [Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen](https://www.justiz-dolmetscher.de/), abgerufen am 2. November 2026

Von Matt Mountain · Aktualisiert am 2. November 2026
