Wörterbuch oder ganzes Dokument?
Wer ein einzelnes polnisches Wort nachschlägt, ist mit einem Wörterbuch besser bedient. LoreAI hat kein Textfeld. Es liest eine ganze Seite als PDF, JPG, PNG oder HEIC mit Texterkennung (OCR) und baut sie auf Deutsch in Word nach, mit Tabellen, Absätzen und Unterschriften an ihrem Platz.
Das hilft bei Papieren, die Sie lesen, bearbeiten oder weitergeben wollen, etwa einem Arbeitsvertrag (umowa o pracę), einem świadectwo pracy vom letzten Arbeitgeber, einem Abiturzeugnis oder einer vollständigen Abschrift aus dem Standesamt.
Gekürzte oder vollständige Abschrift?
Polnische Standesämter (Urząd Stanu Cywilnego) stellen zwei Arten von Abschriften aus[2]. Welche Sie haben, entscheidet, ob Sie überhaupt übersetzen müssen.
- Odpis skrócony
- Gekürzte Abschrift mit dem aktuellen Stand, auf mehrsprachigem Vordruck nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16[2]
- Odpis zupełny
- Vollständige Abschrift mit allen Randvermerken, Vordruck und Inhalt nur auf Polnisch[2]
- Mehrsprachiges EU-Formular
- Kann einer Urkunde als Übersetzungshilfe beigefügt werden, dann ist in der Regel keine Übersetzung nötig[1]
Ob das Formular reicht, entscheidet die Behörde, bei der Sie die Urkunde vorlegen[1]. Für eine vollständige Abschrift mit Randvermerken zur Scheidung oder Namensänderung zeigt Ihnen LoreAI vorher auf Deutsch, was darin steht.
Was LoreAI mit einem polnischen Dokument macht
Ein odpis zupełny aktu urodzenia aus Gdańsk oder Opole wird eine deutsche Word-Datei in der Reihenfolge des Formulars. Feldnamen wie imię ojca oder nazwisko rodowe matki werden Vorname des Vaters und Geburtsname der Mutter.
- Namen und Orte behalten ihre Sonderzeichen, Małgorzata Wójcik aus Łódź bleibt Małgorzata Wójcik aus Łódź.
- Daten wie 03.11.1979 und die Nummer des Eintrags stehen so in der Datei wie auf der Urkunde.
- Randvermerke (wzmianki dodatkowe) erscheinen auf Deutsch unter dem Haupteintrag.
- Stempel und Unterschrift des Standesbeamten behalten ihren Platz.
Bei einem Arbeitszeugnis oder einer Gehaltsabrechnung bleiben Tabellen mit Zeiträumen und Beträgen in Złoty Tabellen in Word.
Apostille für polnische Urkunden
Für viele Personenstands- und Meldeurkunden aus einem EU-Staat entfällt die Apostille seit der EU-Verordnung 2016/1191, darunter Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden[1]. Für andere Dokumente gilt das Haager Apostille-Übereinkommen, das für Polen seit dem 14. August 2005 in Kraft ist[3].
Die Apostille kostet in Polen 60 Złoty, und die Urkunde legen Sie dafür im Original vor[3]. Wer nicht selbst hingeht, fragt am besten vorher telefonisch, ob es per Post geht[3].
So laden Sie ein polnisches Dokument hoch
- Scan oder Foto machen. Die ganze Seite im Bild, auch die Rückseite, wenn dort Vermerke stehen.
- Mit Ihrer E-Mail anmelden. Oben auf dieser Seite die E-Mail eingeben, dann den 6-stelligen Code aus der Mail. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten und 3 MB.
- Datei hochladen, Deutsch wählen. Polnisch erkennt LoreAI selbst.
- Word-Datei laden. Jede Zeile lässt sich direkt in Word bearbeiten.
Ein deutsches Dokument ins Polnische übersetzen Sie auf demselben Weg, mit Polnisch als Zielsprache.
Beglaubigte Übersetzung aus dem Polnischen
LoreAI ist kein beeidigter Übersetzer und stellt keine beglaubigte Übersetzung aus. Verlangt eine Behörde eine beglaubigte Übersetzung, finden Sie Übersetzer für Polnisch in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[4]. Mehr dazu im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine polnische Geburtsurkunde eine Übersetzung?
Oft nicht. Mit dem mehrsprachigen EU-Formular als Übersetzungshilfe ist für eine Geburtsurkunde in der Regel keine Übersetzung nötig. Ob das Formular reicht, entscheidet die Behörde[1].
Bleiben polnische Sonderzeichen erhalten?
Ja. Ł, ą, ę, ś, ż und die anderen Buchstaben stehen in der Word-Datei wie auf dem Original.
Kann ich ein einzelnes polnisches Wort übersetzen?
Nein. LoreAI übersetzt hochgeladene Dokumente. Für einzelne Wörter nehmen Sie ein Wörterbuch oder einen Textübersetzer.
Was kostet eine Apostille in Polen?
60 Złoty, laut der Deutschen Botschaft Warschau[3].
Quellen
- Bundesamt für Justiz: Anerkennung von Urkunden ohne Apostille, abgerufen am 6. November 2026
- Deutsche Vertretungen in Polen: Personenstandsurkunden aus Polen, abgerufen am 6. November 2026
- Deutsche Vertretungen in Polen: Haager Apostille, abgerufen am 6. November 2026
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 6. November 2026
Von Matt Mountain ·