Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts über Ihr Erbrecht und, wenn Sie nur einen Teil erben, über die Größe Ihres Erbteils. Das Gericht stellt ihn auf Antrag aus[3]. Wer im Erbschein als Erbe steht, gilt als Erbe mit dem dort genannten Recht, so die gesetzliche Vermutung[4]. Deshalb verlangen Banken und Grundbuchämter ihn, bevor sie Konten oder Grundstücke umschreiben.
Im Antrag nennen Sie unter anderem den Todeszeitpunkt, den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, und auf welchem Verhältnis Ihr Erbrecht beruht[5]. Einige Angaben belegen Sie mit öffentlichen Urkunden, andere versichern Sie vor Gericht oder Notar an Eides statt[5].
Wie heißt der Erbschein auf Englisch?
Eine amtliche Übersetzung gibt es nicht. Üblich ist certificate of inheritance. Behalten Sie in der Übersetzung das deutsche Wort einmal in Klammern, damit die Stelle im Ausland weiß, um welches Dokument es geht.
- Erbschein
- Certificate of inheritance (Erbschein)
- Nachlassgericht
- Probate court
- Erblasser, Erblasserin
- Deceased, decedent
- Erbe, Erbin
- Heir
- Erbteil
- Share of the estate
- Gemeinschaftlicher Erbschein
- Joint certificate of inheritance
- Testamentsvollstrecker
- Executor
- Europäisches Nachlasszeugnis
- European Certificate of Succession
Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis?
In Deutschland reicht grundsätzlich der Erbschein. Liegen Nachlassgegenstände im Ausland, reicht er nicht immer als Nachweis aus[6]. Für die EU gibt es dafür seit dem 17. August 2015 das Europäische Nachlasszeugnis nach der EU-Erbrechtsverordnung[2]. Es gilt in allen EU-Staaten außer Irland und Dänemark und ergänzt den Erbschein, statt ihn zu ersetzen[2].
Das Nachlasszeugnis gibt es nur auf ausdrücklichen Antrag, und der Antrag braucht mehr Angaben als beim Erbschein[7]. Beantragen dürfen es nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter[7]. Für ein Konto in Spanien oder ein Haus in Italien ist es meist der kürzere Weg als eine Übersetzung.
Erbschein für die USA, Großbritannien oder die Schweiz
Außerhalb der EU hilft das Nachlasszeugnis nicht, denn die Verordnung gilt nur in den Mitgliedstaaten[2]. Banken, Versicherungen und Gerichte in den USA, in Großbritannien oder der Schweiz bekommen dann den deutschen Erbschein mit einer Übersetzung. Welche Form sie annehmen, legen sie selbst fest. Manche verlangen eine beglaubigte Übersetzung, manche zusätzlich eine Apostille auf dem Erbschein.
Fragen Sie deshalb vorher schriftlich nach, welche Unterlagen die Stelle braucht. Wie die Apostille funktioniert, erklärt der Ratgeber Apostille und Übersetzung.
So übersetzen Sie Ihren Erbschein ins Englische
- Den Erbschein scannen. Alle Seiten, mit Siegel und Unterschrift des Gerichts. Ein Handyfoto funktioniert auch.
- Bei LoreAI hochladen und Englisch wählen. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten und 3 MB.
- Die Word-Datei herunterladen. Namen, Geburtsdaten, Aktenzeichen und Erbquoten stehen wie im Original, das Siegel bleibt an seiner Stelle markiert.
- Bei Bedarf beglaubigen lassen. Will die Stelle eine beglaubigte Übersetzung, geben Sie die Word-Datei einem beeidigten Übersetzer zur Prüfung.
LoreAI ist kein Übersetzungsbüro und beglaubigt nichts. Beeidigte Übersetzer finden Sie über den Ratgeber beeidigter Übersetzer. Für die Sterbeurkunde und andere Dokumente rund um den Erbfall hilft die Übersicht Dokumente übersetzen.
Häufige Fragen
Was heißt Erbschein auf Englisch?
Certificate of inheritance. Das Europäische Nachlasszeugnis heißt auf Englisch European Certificate of Succession.
Gibt es den Erbschein auch auf Englisch?
Nein. Das Nachlassgericht schreibt auf Deutsch, denn die Gerichtssprache ist Deutsch[1]. Für das Ausland lassen Sie ihn übersetzen.
Brauche ich für ein Konto in Spanien einen Erbschein?
Innerhalb der EU hilft das Europäische Nachlasszeugnis, das in allen EU-Staaten außer Irland und Dänemark gilt[2]. Fragen Sie die Bank, welchen Nachweis sie annimmt.
Wer darf das Europäische Nachlasszeugnis beantragen?
Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter[7].
Quellen
- § 184 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Gerichtssprache, abgerufen am 5. November 2026
- Bundesministerium der Justiz: Die Europäische Erbrechtsverordnung (Broschüre, PDF), abgerufen am 5. November 2026
- § 2353 BGB: Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag, abgerufen am 5. November 2026
- § 2365 BGB: Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins, abgerufen am 5. November 2026
- § 352 FamFG: Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Nachweis der Richtigkeit, abgerufen am 5. November 2026
- Justiz NRW: Europäisches Nachlasszeugnis, abgerufen am 5. November 2026
- Amtsgericht Stade: Das europäische Nachlasszeugnis, abgerufen am 5. November 2026
Von Matt Mountain ·