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Was ist ein beeidigter Übersetzer, und wie finde ich einen?

Ein beeidigter Übersetzer ist von einer Landesjustizbehörde allgemein beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt und darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bescheinigen[1]. Welcher Begriff gilt, hängt vom Bundesland ab. Alle stehen in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, durchsuchbar nach Name, Ort und Sprache[2].

Beeidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt: dasselbe?

Im Ergebnis ja, im Wortlaut nein. Die Länder regeln die Zulassung von Übersetzern selbst, und jedes Gesetz wählt seinen eigenen Begriff[2]. Für die Person, die eine Übersetzung bei Gericht oder Behörde vorlegen will, zählt vor allem eines. Der Übersetzer steht in der Datenbank der Justiz und setzt seinen Bestätigungsvermerk unter die Übersetzung.

Bezeichnung für Urkundenübersetzer in ausgewählten Ländern, laut Datenbank der Landesjustizverwaltungen, geprüft am 5. November 2026
BundeslandBezeichnungGrundlage
Baden-WürttembergÖffentlich bestellt und beeidigt[3]Landesrecht
BayernÖffentlich bestellt und allgemein beeidigt[4]Art. 59 AGGVG
BerlinErmächtigt[5]§ 41 JustG Bln
HamburgBestellt[6]HmbDolmG
HessenAllgemein ermächtigt[7]Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz
Nordrhein-WestfalenErmächtigt[1]§ 33 JustG NRW
SachsenAllgemein beeidigt[8]Sächsisches Dolmetschergesetz

Vereidigter Übersetzer ist der Begriff, den die meisten Menschen benutzen. Was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht und wann Behörden sie verlangen, erklärt der Ratgeber beglaubigte Übersetzung.

Was darf ein beeidigter Übersetzer?

Er bescheinigt mit seinem Vermerk, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. In Nordrhein-Westfalen umfasst die Ermächtigung ausdrücklich auch Übersetzungen, die schon gemacht wurden und ihm zur Prüfung vorgelegt werden[1]. Der Vermerk lautet dort "Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der ... Sprache wird bescheinigt", mit Ort, Datum, Unterschrift und dem Zusatz, von welchem Oberlandesgericht er ermächtigt ist[1].

Nach § 23 VwVfG können Behörden in begründeten Fällen eine Übersetzung verlangen, die beglaubigt ist oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer stammt[9]. Was der Übersetzer für einen privaten Auftrag berechnet, vereinbaren Sie mit ihm. Was Gerichte zahlen, steht im Ratgeber JVEG für Übersetzer.

Beeidigter Übersetzer oder Gerichtsdolmetscher?

Ein Übersetzer arbeitet schriftlich, ein Dolmetscher mündlich. Für Dolmetscher in Gerichtsverhandlungen gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Bundesgesetz, das Gerichtsdolmetschergesetz[2]. Für Übersetzer bleibt es bei den Landesgesetzen, die die Bedingungen des Bundesgesetzes in vielen Ländern übernehmen[10].

Dolmetscher, die nach altem Landesrecht beeidigt wurden, können sich vor Gericht noch bis zum 31. Dezember 2027 auf ihren Eid berufen[2].

So finden Sie einen beeidigten Übersetzer

  1. Die Datenbank der Justiz öffnen. Sie liegt unter justiz-dolmetscher.de und listet die Übersetzer aller Länder[2].
  2. Nach Sprache und Ort suchen. Die Reihenfolge der Treffer ist zufällig, in den Details stehen Sprachen und Kontaktdaten[2].
  3. Einen Scan schicken und nach Preis und Termin fragen. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto aller Seiten genügt für das Angebot.
  4. Fragen, ob er einen Entwurf prüft. In NRW darf ein ermächtigter Übersetzer auch eine vorgelegte Übersetzung bescheinigen[1]. Ob er das übernimmt, entscheidet er selbst.

Wie wird man beeidigter Übersetzer?

Die Bedingungen ähneln sich in allen Ländern, weil sie sich am Gerichtsdolmetschergesetz orientieren. In Bayern zum Beispiel wird als Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt, wer die Bedingungen von § 3 GDolmG erfüllt, mit der Übersetzerprüfung statt der Dolmetscherprüfung[4].

Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz
EU, EWR oder Schweiz, oder dort Wohnsitz oder Niederlassung[11]
Persönliches
Volljährig, geeignet, zuverlässig und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen[11]
Fachkenntnisse
Eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, oder eine im Ausland, die als gleichwertig anerkannt ist[11]
Rechtssprache
Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache[11]
Unterlagen
Unter anderem Lebenslauf und ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist[11]

Welche Stelle in Ihrem Land zuständig ist, nennt die Datenbank der Justiz in ihrer Liste der zuständigen Behörden, dazu für jedes Land die Zulassungsvoraussetzungen[2]. Wie man überhaupt Übersetzer wird, beschreibt der Ratgeber Übersetzer werden.

Wo LoreAI hilft

LoreAI ist kein beeidigter Übersetzer und beglaubigt nichts. Für Auftraggeber ist es nützlich, um vorab zu verstehen, was in einem Dokument steht. Für beeidigte Übersetzer macht es aus einem Scan eine bearbeitbare Word-Datei mit Tabellen und Stempeln an ihrer Stelle, auf Wunsch schon in einer von 105 Sprachen. Den Text zählen Sie vorab mit dem Wörterzähler für PDF.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen beeidigtem und vereidigtem Übersetzer?

Keiner in der Sache. Vereidigt ist der Alltagsbegriff, beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt sind die Begriffe der Landesgesetze[2].

Wo finde ich einen beeidigten Übersetzer?

In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen unter justiz-dolmetscher.de, durchsuchbar nach Sprache und Ort[2].

Gilt eine beglaubigte Übersetzung aus einem anderen Bundesland?

Die Bestellung erfolgt durch ein Land, die Übersetzer stehen aber in einer gemeinsamen Datenbank aller Länder[2]. Fragen Sie im Zweifel die Stelle, die die Übersetzung bekommt.

Kann LoreAI eine Übersetzung beglaubigen?

Nein. LoreAI ist kein Übersetzungsbüro. Es liefert eine bearbeitbare Word-Datei, die ein beeidigter Übersetzer prüfen kann.

Quellen

  1. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Nordrhein-Westfalen, § 33 und § 34 Justizgesetz NRW, abgerufen am 5. November 2026
  2. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 5. November 2026
  3. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Baden-Württemberg, abgerufen am 5. November 2026
  4. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Bayern, Art. 59 AGGVG, abgerufen am 5. November 2026
  5. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Berlin, § 41 JustG Bln, abgerufen am 5. November 2026
  6. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Hamburg, HmbDolmG, abgerufen am 5. November 2026
  7. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Hessen, abgerufen am 5. November 2026
  8. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: Sachsen, abgerufen am 5. November 2026
  9. § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Amtssprache, abgerufen am 5. November 2026
  10. BDÜ: Positionspapier zur Staatlichen Prüfung Übersetzen bzw. Dolmetschen (PDF, 2025), abgerufen am 5. November 2026
  11. § 3 Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG): Voraussetzungen der allgemeinen Beeidigung, abgerufen am 5. November 2026

Von Matt Mountain ·

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