Brauchen Sie überhaupt eine Übersetzung?
Bei türkischen Urkunden lohnt sich ein Blick auf das Formular, bevor Sie übersetzen lassen. Die Deutschen Vertretungen in der Türkei unterscheiden fünf Arten[1]:
- Formül A
- Internationale Geburtsurkunde, Uluslararası Doğum Kayıt Örneği, ohne Übersetzung und ohne Apostille[1]
- Formül B
- Internationale Heiratsurkunde, Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği, ohne Übersetzung und ohne Apostille[1]
- Formül C
- Internationale Sterbeurkunde, Uluslararası Ölüm Kayıt Örneği, ohne Übersetzung und ohne Apostille[1]
- Nüfus Kayıt Örneği
- Auszug aus dem Personenstandsregister, nur mit Apostille und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer[1]
- Aile Cüzdanı
- Familienbuch, ebenfalls nur mit Apostille und vereidigter Übersetzung[1]
Die Formül-Urkunden beruhen auf dem Übereinkommen über mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern, dem Deutschland und die Türkei beigetreten sind[1]. Für alles andere, vom Nüfus-Auszug bis zum Diplom, hilft Ihnen eine deutsche Fassung.
Was LoreAI mit einem Nüfus Kayıt Örneği macht
Ein Yorumlu Nüfus Kayıt Örneği aus Kayseri oder Trabzon ist eine lange Tabelle mit allen Familienmitgliedern. LoreAI setzt sie als deutsche Word-Tabelle um, Zeile für Zeile.
- Spaltenköpfe wie Baba Adı, Ana Adı und Medeni Hali werden Vorname des Vaters, Vorname der Mutter und Familienstand.
- Namen wie Gülşen Yıldırım und Mehmet Çağrı Öztürk behalten jeden Buchstaben.
- Die T.C. Kimlik No mit 11 Ziffern steht unverändert in der Datei, ebenso Cilt, Hane und Sıra No.
- Daten wie 21.06.1983 bleiben im selben Format, Vermerke wie Evli oder Bekar werden verheiratet oder ledig.
- Barcode, Siegel und der Vermerk über die elektronische Ausstellung behalten ihren Platz.
Zeugnisse, Diplome und Gerichtsurteile
Ein Lise Diploması, ein Transkript der Universität mit Noten und Kreditpunkten oder ein Scheidungsurteil (boşanma kararı) über mehrere Seiten kommt als Word-Datei mit Tabellen und Absätzen zurück. Für ein ausländisches Scheidungsurteil verlangen die deutschen Vertretungen eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk und Apostille sowie Übersetzungen eines anerkannten Übersetzers[1].
Für die Anerkennung eines türkischen Abschlusses lesen Sie Anerkennung ausländischer Abschlüsse, für die Einbürgerung Unterlagen für die Einbürgerung.
Apostille für türkische Urkunden
Zwischen Deutschland und der Türkei gilt das Haager Apostille-Übereinkommen seit dem 29. September 1985[1]. Die Apostille hat die Form eines großen Stempels, heißt auf Türkisch Apostil Tasdik Serhi und kommt von der zuständigen türkischen Behörde[1].
So laden Sie ein türkisches Dokument hoch
- Foto oder Scan bereitlegen. Auch ein PDF aus e-Devlet, das Sie selbst heruntergeladen haben.
- E-Mail eingeben. Im Feld oben auf dieser Seite, danach den 6-stelligen Code aus unserer Mail. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten und 3 MB.
- Deutsch als Zielsprache wählen. Türkisch erkennt LoreAI ohne Ihr Zutun.
- Word-Datei herunterladen. Tabellen und Vermerke stehen auf Deutsch in der Reihenfolge des Originals.
Für Verwandte in der Türkei geht es auch umgekehrt. Laden Sie einen deutschen Bescheid hoch und wählen Sie Türkisch.
Vereidigte Übersetzung aus dem Türkischen
LoreAI ist kein vereidigter Übersetzer. Für einen Nüfus-Auszug oder ein Familienbuch vor einer deutschen Behörde finden Sie Übersetzer für Türkisch in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[2]. Mehr dazu im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Formül A übersetzen lassen?
Nein. Die internationale Geburtsurkunde Formül A wird in Deutschland ohne Übersetzung und ohne Apostille anerkannt[1].
Bleiben türkische Buchstaben wie ı und ş erhalten?
Ja. Namen und Orte stehen in der Word-Datei mit allen türkischen Buchstaben wie auf dem Original.
Kann ich einen türkischen Satz übersetzen?
Nein. LoreAI übersetzt hochgeladene Dokumente. Für einen Satz nehmen Sie einen Textübersetzer.
Braucht ein türkisches Familienbuch eine Apostille?
Ja. Deutschland ist dem CIEC-Übereinkommen über internationale Familienbücher nicht beigetreten, das Aile Cüzdanı braucht deshalb Apostille und vereidigte Übersetzung[1].
Quellen
- Deutsche Vertretungen in der Türkei: Familienangelegenheiten, abgerufen am 6. November 2026
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 6. November 2026
Von Matt Mountain ·