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Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung brauchen Sie typischerweise Pass und Aufenthaltstitel, Personenstandsurkunden, Nachweise zu Einkommen und Wohnung, ein Deutschzertifikat B1 und den bestandenen Einbürgerungstest[1]. Die genaue Liste der Unterlagen legt Ihre Einbürgerungsbehörde fest, und Antragsformulare gibt es nur dort[2]. Ausländische Urkunden verlangt zum Beispiel Mannheim mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer[1].

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Was gehört zu den Unterlagen für die Einbürgerung?

Die Übersicht unten folgt dem Merkblatt der Stadt Mannheim mit Stand vom 29. November 2024[1]. Sie ist ein Beispiel und keine bundesweite Liste. Andere Behörden fragen ähnliche Nachweise ab, aber in anderer Form und Reihenfolge.

Antrag
Antragsformular, Unterrichtung über die Sicherheitsüberprüfung und unterschriebene Loyalitätserklärung, jeweils im Original[1]
Lebenslauf
Tabellarisch, ab 16 Jahren[1]
Ausweis
Gültiger Nationalpass oder Identitätskarte, dazu der Aufenthaltstitel[1]
Personenstand
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuchauszug, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk[1]
Deutsch und Landeskunde
Mindestens Zertifikat Deutsch B1 und bestandener Einbürgerungstest, oder ein deutscher Schulabschluss ab Hauptschule[1]
Lebensunterhalt
Für Angestellte die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag und Rentenversicherungsverlauf[1]
Wohnung
Mietvertrag mit Nachweis der Warmmiete, bei Eigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug[1]

Selbstständige reichen in Mannheim stattdessen Gewerbeanmeldung, die letzten zwei Einkommensteuerbescheide und eine Gewinn- und Verlustrechnung ein, Rentner ihren Rentenbescheid[1]. Bis auf die drei Formulare gehen alle Unterlagen dort zunächst nur als Kopie an die Behörde, nicht im Original[1][3].

Warum die Liste je nach Behörde abweicht

Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts, und sie gibt auch die Formulare aus[2]. Welche Behörde das ist, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde, der Stadt- oder Kreisverwaltung oder einer Migrationsberatung[2]. Das BAMF rät zu einem Beratungsgespräch vor der Abgabe, weil sich viele Fragen dort direkt klären lassen[2].

Zwei Beispiele für den Einbürgerungsantrag, geprüft am 3. November 2026
PunktMannheimBerlin
AntragSchriftlich, zum Beispiel per Brief an die Staatsangehörigkeitsbehörde[3]Online-Antrag mit Quick-Check[4]
UnterlagenKopien auf Papier, sortiert in der Reihenfolge des Merkblatts[1]Digitale Kopien als PDF, JPG, JPEG oder PNG, höchstens 7 MB je Datei und 100 MB insgesamt[4]
GehaltsnachweiseDie letzten drei Monate[1]Die letzten 6 Monate[4]
GebührFällig mit dem Antrag, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach der Eingangsbestätigung[3]Vor dem Absenden des Online-Antrags, per Kreditkarte oder PayPal[4]

Nehmen Sie deshalb das Merkblatt Ihrer eigenen Behörde als Grundlage, nicht eine Liste aus einer anderen Stadt. Mannheim stellt es zum Beispiel als PDF neben das Antragsformular[3].

Welche ausländischen Urkunden müssen übersetzt werden?

Jede Urkunde, die nicht auf Deutsch ist, sobald Ihre Behörde sie anfordert. Mannheim schreibt auf sein Merkblatt, dass ausländische Urkunden und Scheidungsurteile von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen[1]. Das betrifft vor allem Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil.

Laut Auswärtigem Amt nehmen deutsche Behörden Übersetzungen eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers regelmäßig an. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung reicht, entscheidet die Behörde nach eigenem Ermessen[5]. Einen Übersetzer für Ihre Sprache finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen, auf die auch das Auswärtige Amt verweist[5].

Wie eine solche Übersetzung entsteht und was sie kostet, erklärt der Ratgeber beglaubigte Übersetzung. Für die Geburtsurkunde gibt es einen eigenen Ratgeber, Geburtsurkunde übersetzen.

Geht es ohne Übersetzung, mit einer internationalen Urkunde?

Bei Urkunden aus einem anderen EU-Staat oft ja. Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 stellt die ausstellende Behörde auf Antrag ein mehrsprachiges Formular aus, das der Urkunde beigefügt wird, so dass auf eine Übersetzung verzichtet werden kann[6]. Liegt das Formular bei, darf die Behörde eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen[6].

Fordert sie trotzdem eine beglaubigte Übersetzung, muss sie eine annehmen, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat angefertigt wurde[6]. Welche Staaten außerdem mehrsprachige Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen ausstellen, steht im Ratgeber internationale Geburtsurkunde. Fragen Sie das Standesamt im Ausstellerstaat zuerst nach diesem Formular, bevor Sie eine Übersetzung bestellen.

Apostille oder Legalisation?

Das richtet sich nach dem Staat, der die Urkunde ausgestellt hat[5]. Die Legalisation bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde durch einen Konsularbeamten des Staates, in dem sie verwendet wird. Zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens ersetzt die Apostille die Legalisation, und die Urkunde wird dafür im Original vorgelegt[5].

Für öffentliche Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden aus einem EU-Staat braucht es nach der Verordnung (EU) 2016/1191 keine Apostille[6]. In einigen Staaten tritt an die Stelle der Legalisation eine Überprüfung der Urkunde im Rahmen der Amtshilfe[5]. Klären Sie im Beratungsgespräch, ob Ihre Behörde für Ihre Urkunden eines davon sehen will[2].

Kommt eine Apostille dazu, gilt die Reihenfolge erst Apostille auf dem Original, dann Übersetzung. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Apostille und Übersetzung.

Voraussetzungen und Kosten auf einen Blick

Aufenthalt
Seit fünf Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland[7]
Deutsch
Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens[7]
Einbürgerungstest
Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Teilnahme 25 Euro[2]
Gebühr
255 Euro pro Person, 51 Euro für minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden[2]
Ermäßigung
Bei sehr geringem Einkommen oder mehreren Kindern kann die Gebühr reduziert oder in Raten gezahlt werden[2]
Eigener Antrag
Ab dem 16. Geburtstag, für jüngere Kinder stellen die Eltern den Antrag[2]

In Mannheim wird die Gebühr auch fällig, wenn Sie den Antrag zurücknehmen oder er abgelehnt wird. Bei einer Rücknahme erstattet die Stadt 105 Euro, bei einer Ablehnung nichts[3].

Wobei LoreAI hilft, und wobei nicht

LoreAI ist kein Dienst für beglaubigte Übersetzungen, und eine LoreAI-Übersetzung ersetzt nicht die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers, die Ihre Behörde anfordert. Nützlich ist LoreAI vorher. Sie laden den Scan oder das Foto einer ausländischen Urkunde hoch und bekommen eine bearbeitbare Word-Datei auf Deutsch zurück, mit Tabellen und Überschriften in der Reihenfolge des Originals.

So sehen Sie, was auf einem Scheidungsurteil oder einer Heiratsurkunde steht, bevor Sie die Übersetzung bestellen, und können Namen und Daten mit Ihrem Pass abgleichen. Namen, Daten und Zahlen bleiben so, wie sie auf der Urkunde stehen. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten und 3 MB, in der LoreAI App.

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Liste der Einbürgerungsunterlagen als PDF?

Nein. Formulare und Merkblätter gibt die zuständige Einbürgerungsbehörde aus[2]. Mannheim stellt sein Merkblatt zum Beispiel als PDF neben das Antragsformular[3].

Muss ich ausländische Urkunden beglaubigt übersetzen lassen?

Wenn Ihre Behörde es verlangt. Mannheim etwa verlangt für ausländische Urkunden und Scheidungsurteile eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer[1]. Mit einem mehrsprachigen EU-Formular darf eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangt werden[6].

Reicht eine Kopie, oder brauche ich die Originale?

Das legt die Behörde fest. Mannheim nimmt außer den drei Formularen nur Kopien und keine Originale[3]. Berlin will digitale Kopien im Online-Antrag[4].

Was kostet die Einbürgerung?

255 Euro pro Person, 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, dazu 25 Euro für den Einbürgerungstest[2].

Quellen

  1. Stadt Mannheim: Merkblatt über die notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren (Stand 29.11.2024, PDF), abgerufen am 3. November 2026
  2. BAMF: Einbürgerung, abgerufen am 3. November 2026
  3. Stadt Mannheim: Einbürgerung, abgerufen am 3. November 2026
  4. Service-Portal Berlin: Einbürgerung, Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, abgerufen am 3. November 2026
  5. Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr, abgerufen am 3. November 2026
  6. Europäisches Justizportal: Öffentliche Urkunden, abgerufen am 3. November 2026
  7. Gesetze im Internet: § 10 StAG, abgerufen am 3. November 2026

Von Matt Mountain ·

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