Was wird bei der Anerkennung geprüft?
Die zuständige Stelle vergleicht Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Gibt es keine wesentlichen Unterschiede, wird sie als gleichwertig anerkannt. Berufserfahrung und weitere Kenntnisse zählen dabei mit[1].
Bei reglementierten Berufen prüft die Stelle zusätzlich Voraussetzungen für die Berufszulassung, zum Beispiel deutsche Sprachkenntnisse oder die persönliche Eignung[1]. Für einen ausländischen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf gibt es ein eigenes Verfahren, die Zeugnisbewertung[1].
- Wer darf beantragen
- Wer in Deutschland arbeiten will und eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland mit einem Abschlusszeugnis nachweisen kann[1]
- Wohnsitz und Pass
- Aufenthalt in Deutschland und deutsche Staatsangehörigkeit sind keine Voraussetzung[1]
- Rechtsgrundlage
- Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Fachgesetze des Bundes und Gesetze der Länder[1]
Welche Stelle ist für meine Anerkennung zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Beruf und nach dem Ort, an dem Sie arbeiten wollen. Die Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" des Bundesinstituts für Berufsbildung. Den Antrag können Sie auch aus dem Ausland stellen[1].
Das Portal rät, sich vor dem Antrag beraten zu lassen. In der Beratung erfahren Sie auch, ob Sie eine finanzielle Förderung bekommen können[1]. Die Wahl des passenden Referenzberufs ist oft schwierig, und dabei helfen die Beratungsstellen[1].
Welche Unterlagen und Übersetzungen werden verlangt?
Welche Dokumente Sie im Einzelfall brauchen, hängt vom Beruf, vom Herkunftsland, vom Land des Abschlusses und vom Arbeitsort ab. Die folgende Übersicht zeigt die Unterlagen, die das Portal als immer oder meistens notwendig nennt[2].
| Unterlage | Übersetzung ins Deutsche | Beispiele |
|---|---|---|
| Antragsformular | Deutsches Formular oder auf Deutsch verfasst[2] | Formular der Stelle oder ein formloses Schreiben auf Deutsch |
| Identitätsnachweis | Nein[2] | Reisepass, europäischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel |
| Nachweis der Berufsqualifikation | Ja[2] | Diplomurkunde, Abschlusszeugnis |
| Inhalte und Dauer der Ausbildung | Ja[2] | Fächer und Notenlisten, Studienbuch, Diploma Supplement, Transcript of Records |
| Kurzer Lebenslauf | Auf Deutsch verfasst[2] | Tabellarisch mit Ausbildung, Fortbildungen und bisherigen Stellen |
| Nachweise der Berufserfahrung | Ja[2] | Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher |
| Absicht, in Deutschland zu arbeiten | Meistens ja, nur für Personen aus Drittstaaten[2] | Visumsantrag zur Erwerbstätigkeit, Kontakt zu Arbeitgebern |
In der Regel reichen Kopien oder eine elektronische Übermittlung. Manche Stellen verlangen amtlich beglaubigte Kopien[2]. Hat sich Ihr Name durch Heirat geändert, legen Sie einen Nachweis bei, etwa die Eheurkunde[2].
Reicht eine englische Fassung, oder muss beglaubigt übersetzt werden?
Im Regelfall brauchen Sie eine Übersetzung ins Deutsche von einem dafür bestellten Übersetzer. Nach § 5 Abs. 2 BQFG sind von Ausbildungsnachweisen und Nachweisen der Berufserfahrung Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, erstellt von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer[4]. Für reglementierte Berufe steht dieselbe Regel in § 12 Abs. 2 BQFG[5].
Die zuständige Stelle kann eine andere Form zulassen[4]. Ob sie ein englisches Original oder eine englische Fassung ohne Übersetzung annimmt, entscheidet also Ihre Stelle. Fragen Sie dort nach, bevor Sie eine Übersetzung bezahlen. Für Berufe nach Landesrecht gelten die Gesetze des jeweiligen Landes[1].
Eine Übersetzerin oder einen Übersetzer finden Sie über die Datenbank öffentlich bestellter Übersetzerinnen und Übersetzer, auf die das Portal verweist[2]. Mehr dazu steht im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
Wie lange dauert das Verfahren?
- Eingangsbestätigung
- Innerhalb eines Monats, mit einer Liste fehlender Unterlagen[3]
- Entscheidung
- Innerhalb von drei Monaten ab Eingang der vollständigen Unterlagen, einmal verlängerbar mit Begründung[3]
- In der Praxis
- In der Regel 3 bis 4 Monate[1]
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Arbeitgeber können es für Fachkräfte aus Drittstaaten beantragen, das Verfahren soll dann 2 Monate dauern[1]
Die Frist läuft erst, wenn alles da ist. Eine fehlende Übersetzung verschiebt also den Beginn[3]. Am Ende steht ein Bescheid mit einem von vier Ergebnissen: volle Anerkennung, teilweise Anerkennung, eine Ausgleichsmaßnahme bei reglementierten Berufen oder keine Anerkennung[1].
Was kostet die Anerkennung, und gibt es den Anerkennungszuschuss?
Die Gebühren hängen vom Beruf ab. Das Verfahren kann mehrere hundert Euro kosten, dazu kommen oft Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Ausgleichsmaßnahmen[1].
Bei geringem Einkommen hilft der Anerkennungszuschuss des Bundes. Er erstattet 100 bis höchstens 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung, Qualifikationsanalysen bis 1.200 Euro und Qualifizierungen bis 3.000 Euro pro Person[6]. Zu den erstatteten Kosten gehören ausdrücklich auch Übersetzungen und Beglaubigungen von Zeugnissen[6].
- Einkommensgrenze
- Höchstens 32.000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen, 50.000 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften[6]
- Wohnsitz
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ein Antrag aus dem Ausland ist nicht möglich[6]
- Zeitpunkt
- Vor dem Antrag auf Anerkennung stellen, rückwirkend wird nichts übernommen[6]
- Wo beantragen
- Bei der Zentralen Förderstelle am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)[6]
- Vorrang
- Fördert schon die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, gibt es in der Regel keinen Zuschuss[6]
Was LoreAI vor der beglaubigten Übersetzung leisten kann
LoreAI ist kein Dienst für beglaubigte Übersetzungen, und eine Übersetzung von LoreAI ersetzt nicht die Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer. Nützlich ist LoreAI vorher, solange Sie den Antrag vorbereiten.
- Sie verstehen, was auf einer Fächerliste oder einem Transcript steht, bevor Sie mit der Beratungsstelle über den Referenzberuf sprechen.
- Sie prüfen, welche Seiten wirklich Ausbildungsinhalte enthalten, und geben nur diese zur Übersetzung. Das spart Geld, wenn der Übersetzer nach Umfang abrechnet.
- Sie geben dem Übersetzer einen Scan, aus dem LoreAI eine bearbeitbare Word-Datei gemacht hat. Ob er sie als Ausgangspunkt nutzt, entscheidet er selbst.
LoreAI liest gescannte PDFs und Fotos mit OCR und gibt eine Word-Datei mit Tabellen und Überschriften in der Reihenfolge des Originals zurück. Namen, Daten und Noten bleiben so, wie sie geschrieben sind. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. Wie das bei Zeugnissen aussieht, zeigt der Ratgeber Zeugnis übersetzen lassen.
Häufige Fragen
Kann ich die Anerkennung aus dem Ausland beantragen?
Muss ich meine Originalzeugnisse einreichen?
In der Regel nicht. Das Gesetz sieht Kopien oder eine elektronische Übermittlung vor. Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit kann die Stelle Originale oder beglaubigte Kopien verlangen[4].
Muss ich meinen Pass übersetzen lassen?
Nein, der Identitätsnachweis braucht keine Übersetzung. Ist er in einer anderen Schrift wie Kyrillisch, kann eine lateinische Umschrift notwendig sein[2].
Übernimmt der Anerkennungszuschuss die Übersetzungskosten?
Ja, Übersetzungen und Beglaubigungen von Zeugnissen gehören zu den erstattungsfähigen Kosten, zusammen mit den Gebühren des Verfahrens. Beantragen Sie den Zuschuss vor dem Antrag auf Anerkennung[6].
Kann ich für den Antrag eine Übersetzung von LoreAI einreichen?
Nein. Die Übersetzungen erstellt ein öffentlich bestellter oder beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer[4]. LoreAI hilft Ihnen, das Dokument vorher zu verstehen und vorzubereiten.
Quellen
- Anerkennung in Deutschland (BIBB): Anerkennungsverfahren, abgerufen am 2. November 2026
- Anerkennung in Deutschland (BIBB): Dokumente für die Antragstellung, abgerufen am 2. November 2026
- § 6 BQFG, Verfahren (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2. November 2026
- § 5 BQFG, Vorzulegende Unterlagen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2. November 2026
- § 12 BQFG, Vorzulegende Unterlagen bei reglementierten Berufen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 2. November 2026
- Anerkennung in Deutschland (BIBB): Förderung über den Anerkennungszuschuss, abgerufen am 2. November 2026
Von Matt Mountain ·