JVEG Vergütung, die Tabelle für Übersetzer
| Leistung | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Übersetzung, Text editierbar erhalten | 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge[1] | § 11 Abs. 1 JVEG, Grundhonorar |
| Übersetzung, Text nicht editierbar | 2,15 Euro je angefangene 55 Anschläge[1] | § 11 Abs. 1 JVEG, erhöhtes Honorar |
| Besonders erschwert, editierbar | 2,15 Euro[1] | § 11 Abs. 1 JVEG |
| Besonders erschwert, nicht editierbar | 2,30 Euro[1] | § 11 Abs. 1 JVEG |
| Mindesthonorar | 20 Euro für eine oder mehrere Übersetzungen aus demselben Auftrag[1] | § 11 Abs. 3 JVEG |
| Dolmetschen | 93 Euro je Stunde[3] | § 9 Abs. 5 JVEG |
| Post und Telefon | Wahlweise pauschal 20 Prozent des Honorars, höchstens 15 Euro[4] | § 12 Abs. 1 JVEG |
| Umsatzsteuer | Wird zusätzlich ersetzt, außer bei Kleinunternehmern nach § 19 Abs. 1 UStG[4] | § 12 Abs. 1 JVEG |
Vor dem 1. Juni 2025 lagen die Sätze bei 1,80 Euro für editierbare Texte, 1,95 Euro für nicht editierbare und 2,10 Euro für besonders erschwerte. Die Honorare stiegen pauschal um 9 Prozent, Dolmetschen von 85 auf 93 Euro pro Stunde[2].
Für einen Auftrag, den Sie vor einer Gesetzesänderung erhalten haben, rechnen Sie nach dem bisherigen Recht ab[5]. Eine Übersetzung, die das Gericht im Mai 2025 in Auftrag gegeben hat, rechnen Sie also noch mit den alten Sätzen ab, auch wenn Sie sie im Juli liefern.
Was ist eine Normzeile?
Das Gesetz spricht nicht von Normzeilen, sondern von "jeweils angefangenen 55 Anschlägen"[1]. In der Praxis heißt diese Einheit Normzeile, auch der BDÜ rechnet die Sätze pro Normzeile an[2]. Ein Anschlag ist ein Zeichen, Leerzeichen eingeschlossen. Das Kammergericht Berlin zählt deshalb die Zeichen mit Leerzeichen und teilt durch 55[6].
Angefangen heißt, dass jede begonnene Zeile voll zählt. Ein Beispiel für einen Zieltext mit 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen:
- 3.000 geteilt durch 55 ergibt 54,5, aufgerundet 55 Normzeilen.
- Der Text kam als Scan, also gilt das erhöhte Honorar von 2,15 Euro[1].
- 55 mal 2,15 Euro ergibt 118,25 Euro, dazu kommen Pauschale und Umsatzsteuer[4].
Eine Normseite kennt das JVEG nicht. Verlage und private Auftraggeber legen selbst fest, wie viele Zeichen oder Zeilen eine Seite hat. Wollen Sie eine Normseite berechnen, fragen Sie vorher nach dieser Zahl und teilen die Zeichen mit Leerzeichen dadurch.
Welcher Text zählt, Ausgangs- oder Zieltext?
Maßgebend ist der Text in der Zielsprache. Verwendet nur die Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen, zählt stattdessen der Ausgangstext[1]. Eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Arabische oder Russische rechnen Sie deshalb nach dem deutschen Text ab.
Für diesen Fall hat das Kammergericht Berlin 2019 ein Merkblatt herausgegeben. Seine Berechnungsstelle zählt den Ausgangstext in der Fassung, die das Gericht übermittelt hat, elektronisch aus. Gekürzt wird eine Rechnung erst, wenn sie mehr als 20 Prozent über dieser Zählung liegt[6]. Die Toleranz gibt es, weil eine Zählung von Hand bei einer Vorlage, die nicht als Word-Datei vorliegt, in der Regel mehr Anschläge ergibt als die elektronische[6]. Das Merkblatt nennt noch die damalige Fundstelle im Gesetz, heute steht die Regel in § 11 Abs. 2[1].
Wäre das Zählen der Anschläge unverhältnismäßig aufwendig, bestimmt sich ihre Zahl nach der Zahl der Zeilen und den durchschnittlichen Anschlägen je Zeile[1].
Wie zählt man Normzeilen bei einem Scan?
Ein Scan oder ein Ausdruck ist kein Text in editierbarer elektronischer Form, also gilt das erhöhte Honorar[1]. Entscheidend ist, in welcher Form Sie den Text vom Gericht bekommen. Wandeln Sie den Scan selbst in eine Word-Datei um, ändert das am Satz nichts.
Zählen lässt sich ein Scan erst, wenn eine Texterkennung (OCR) die Zeichen gelesen hat. Der kostenlose Wörterzähler für PDF von LoreAI liest gescannte Seiten per OCR und zeigt Zeichen mit Leerzeichen und Normzeilen zu 55 Anschlägen, Seite für Seite, mit CSV-Download. Für eine Zählung vor dem Auftrag ist das eine gute Schätzung. Für die Rechnung zählt bei lateinischer Schrift in beiden Sprachen am Ende der Zieltext, den Sie selbst geschrieben haben und deshalb genau auszählen können[1].
Liefern Sie eine Übersetzung in eine Sprache mit nichtlateinischer Schrift, zählt der Ausgangstext, und dann ist die OCR-Zählung des Scans die Grundlage Ihrer Rechnung[1]. Prüfen Sie Seiten mit Stempeln, Tabellen und Handschrift dann von Hand nach.
Wann gilt der Satz für besonders erschwerte Texte?
Wenn die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert ist. Das Gesetz nennt vier Beispiele[1]:
- häufige Fachausdrücke,
- schwere Lesbarkeit des Textes,
- besondere Eilbedürftigkeit,
- eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache.
Die Aufzählung beginnt mit "insbesondere", andere Gründe sind also möglich[1]. Ein schlecht lesbarer Scan mit blassen Stempeln oder Handschrift kann unter die schwere Lesbarkeit fallen. Nennen Sie den Grund in der Rechnung konkret, mit Seitenzahl, damit die Berechnungsstelle ihn nachvollziehen kann.
Bis wann muss die Rechnung beim Gericht sein?
Innerhalb von drei Monaten. Der Anspruch erlischt, wenn Sie ihn nicht in dieser Zeit bei der Stelle geltend machen, die Sie beauftragt hat[7]. Bei einer Übersetzung beginnt die Frist mit dem Eingang der Übersetzung dort[7]. Die Stelle kann die Frist auf begründeten Antrag verlängern[7].
Mehrere Texte rechnen Sie einzeln ab, das Honorar wird für jeden Text gesondert bestimmt[1]. Das Mindesthonorar von 20 Euro gilt dagegen für den ganzen Auftrag[1].
Wo LoreAI in Ihre Arbeit passt
LoreAI ist kein Übersetzungsbüro und kein beeidigter Übersetzer. Die Übersetzung und Ihr Bestätigungsvermerk bleiben Ihre Arbeit. LoreAI nimmt Ihnen zwei Schritte davor ab: das Zählen eines Scans mit dem Wörterzähler und das Umwandeln eines Scans in eine bearbeitbare Word-Datei mit Tabellen und Überschriften in der Reihenfolge des Originals, die Sie in Ihr CAT-Tool laden.
In der LoreAI App lässt sich die Datei zusätzlich in eine von 105 Sprachen vorübersetzen. Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. Was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht und wer sie anfertigen darf, steht im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Wie viel bekommt ein Übersetzer pro Normzeile nach JVEG?
1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge, wenn der Text editierbar geliefert wurde, sonst 2,15 Euro. Bei besonders erschwerten Texten 2,15 und 2,30 Euro[1].
Zählt der Ausgangstext oder der Zieltext?
Der Zieltext. Nur wenn allein die Ausgangssprache lateinische Schrift verwendet, zählt der Ausgangstext[1].
Gelten die neuen Sätze auch für alte Aufträge?
Gibt es ein Mindesthonorar?
Ja, 20 Euro für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags[1].
Wie zähle ich die Anschläge eines gescannten PDFs?
Mit einer Texterkennung. Der kostenlose Wörterzähler von LoreAI liest gescannte Seiten per OCR und zeigt die Normzeilen zu 55 Anschlägen pro Seite. Behandeln Sie das Ergebnis als Schätzung und prüfen Sie Seiten mit Stempeln oder Handschrift nach.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 11 JVEG, Honorar für Übersetzer, abgerufen am 3. November 2026
- BDÜ Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz: Neues JVEG seit dem 1. Juni 2025, Handreichung des BDÜ, abgerufen am 3. November 2026
- Gesetze im Internet: § 9 JVEG, Honorar für Sachverständige und Dolmetscher, abgerufen am 3. November 2026
- Gesetze im Internet: § 12 JVEG, Ersatz für besondere Aufwendungen, abgerufen am 3. November 2026
- Gesetze im Internet: § 24 JVEG, Übergangsvorschrift, abgerufen am 3. November 2026
- Kammergericht Berlin: Hinweise für die Vergütung von Übersetzungen in Zielsprachen mit nicht-lateinischen Buchstaben (10/2019, PDF), abgerufen am 3. November 2026
- Gesetze im Internet: § 2 JVEG, Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, abgerufen am 3. November 2026
Von Matt Mountain ·