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Ehefähigkeitszeugnis: was es ist, wer es braucht und welche Übersetzungen dazugehören

Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass einer geplanten Ehe nach dem Recht des Heimatstaats kein Ehehindernis entgegensteht[1]. Deutsche bekommen es für eine Heirat im Ausland beim Standesamt ihres Wohnsitzes, und es gilt sechs Monate[2]. Übersetzt wird nicht das Zeugnis, sondern die fremdsprachigen Unterlagen dazu, und dabei hilft LoreAI.

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Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wer braucht es?

Es gibt zwei Fälle, und sie laufen in entgegengesetzte Richtungen.

Deutsche heiraten im Ausland
Braucht der Staat der Heirat ein deutsches Zeugnis, stellt es das Standesamt des Wohnsitzes aus[2]
Ausländer heiraten in Deutschland
Wer nach ausländischem Recht heiratet, bringt ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats bei[1]
Gültigkeit
Sechs Monate ab Ausstellung, beim ausländischen Zeugnis gilt eine kürzere Frist, wenn sie darin steht[1][2]

Ob das Land, in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, erfahren Sie beim Konsulat dieses Landes[3]. Spanische Standesämter verlangen es zum Beispiel häufig als certificado de capacidad matrimonial[4].

Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche beantragen

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Ohne Wohnsitz in Deutschland zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt, und wer nie oder nur vorübergehend hier gelebt hat, wendet sich an das Standesamt I in Berlin. Den Antrag stellen Sie mündlich oder schriftlich[2]. Das Standesamt prüft die Ehe so, als würden Sie in Deutschland heiraten, deshalb braucht es auch Unterlagen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners[3].

Das Standesamt Detmold nennt als Beispiel für volljährige Deutsche, die in Deutschland geboren sind[3]:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, nicht die Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebescheinigung, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie nicht dort gemeldet sind
  • nach einer Scheidung die Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk

Die Prüfung nach deutschem Recht kostet in Detmold 45 Euro, nach internationalem Recht 75 Euro, je nach Fall kommen Kosten hinzu[3]. Andere Standesämter haben eigene Gebühren.

Ehefähigkeitszeugnis auf Englisch

Ein eigenes englisches Zeugnis brauchen Sie meist nicht. Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis wird auf dem Formblatt des CIEC-Übereinkommens vom 5. September 1980 ausgestellt, und sein fester Text steht auf Deutsch, Französisch und Englisch[5]. Die Botschaft in Madrid schreibt, dass es in der Regel auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt wird[4].

Führt einer von Ihnen einen Ehenamen, steht er mit diesem Namen und dem Hinweis auf den Geburtsnamen im Formular[5]. Verlangt die Stelle im Ausland eine Übersetzung in ihre eigene Sprache, fragen Sie dort, wer sie anfertigen darf.

Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Wer in Deutschland heiraten will und ausländischem Recht unterliegt, soll vorher ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats beibringen, dass nach diesem Recht kein Ehehindernis besteht. Als solches Zeugnis gilt auch eine Urkunde nach der EU-Verordnung 2016/1191 und eine Bescheinigung, die nach einem Vertrag mit dem Heimatstaat erteilt ist[1].

Mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Münchener CIEC-Übereinkommen von 1980 können Sie nach Auskunft des Auswärtigen Amts aus Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei ohne weitere Förmlichkeit verwenden[6].

Befreiung durch das Oberlandesgericht

Stellt der Heimatstaat keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt der Anmeldung liegt, von der Pflicht befreien. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, in besonderen Fällen auch anderen. Sie gilt sechs Monate[1].

Den Antrag nimmt das Standesamt auf und bereitet die Entscheidung vor. Dafür bringen Sie auch die Nachweise bei, die für die Prüfung nach dem ausländischen Recht erforderlich sind[7].

Welche Dokumente müssen übersetzt werden, und von wem?

Übersetzt werden die ausländischen Unterlagen, nicht das Zeugnis selbst. Das Standesamt Detmold schreibt, dass ausländische Urkunden ins Deutsche zu übersetzen sind, und zwar in Deutschland von einem für die Oberlandesgerichte zugelassenen Übersetzer. Urkunden in arabischer, griechischer, hebräischer oder kyrillischer Schrift sind nach Transliterationsnormen wie ISO 9 zu übertragen. Für einige Länder ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisation auf dem Original nötig[3].

Die Botschaft in Paris nennt vereidigte Übersetzer und verlangt die Übersetzung im Original. Auf mehrsprachigen Vordrucken ausgestellte Urkunden europäischer Standesämter können die Übersetzung ersparen, wenn Ihr Standesamt sie annimmt[8]. Zugelassene Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[9].

Wo LoreAI hilft

LoreAI stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus und ersetzt keine Übersetzung für das Standesamt. Es hilft vorher. Mit einer Word-Datei der ausländischen Geburtsurkunde, des Scheidungsurteils oder der Ledigkeitsbescheinigung Ihrer Partnerin oder Ihres Partners sehen Sie, was darin steht, ob Namen in allen Unterlagen gleich geschrieben sind und ob etwas fehlt, bevor Sie einen Übersetzer beauftragen.

LoreAI liest Scans und Fotos mit Texterkennung und übernimmt Namen, Daten und Zahlen so, wie sie im Original stehen. Ihr erstes Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. Wie die Heiratsurkunde danach übersetzt wird, steht im Ratgeber Heiratsurkunde übersetzen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Ehefähigkeitszeugnis gültig?

Sechs Monate ab Ausstellung[2]. Ein ausländisches Zeugnis verliert seine Kraft, wenn die Ehe nicht binnen sechs Monaten geschlossen wird, oder früher, wenn es eine kürzere Frist nennt[1].

Braucht mein Partner auch ein Ehefähigkeitszeugnis?

Für das deutsche Zeugnis nicht, die Beibringung für den anderen Eheschließenden ist nicht erforderlich[2]. Das Standesamt prüft aber die Unterlagen von Ihnen beiden[3].

Wo beantrage ich es, wenn ich im Ausland lebe?

Beim Standesamt Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig[2].

Kann LoreAI das Ehefähigkeitszeugnis übersetzen?

Das Zeugnis hat schon einen festen Text auf Deutsch, Französisch und Englisch[5]. LoreAI hilft eher bei den ausländischen Unterlagen, die Sie dafür lesen und vorbereiten.

Quellen

  1. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, abgerufen am 2. November 2026
  2. § 39 Personenstandsgesetz (PStG): Ehefähigkeitszeugnis, abgerufen am 2. November 2026
  3. Serviceportal Detmold: Ehefähigkeitszeugnis beantragen, abgerufen am 2. November 2026
  4. Deutsche Vertretungen in Spanien: Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, abgerufen am 2. November 2026
  5. § 51 Personenstandsverordnung (PStV): Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis, abgerufen am 2. November 2026
  6. Auswärtiges Amt, Botschaft Oslo: Mehrsprachige, internationale Urkunden nach CIEC-Übereinkommen, abgerufen am 2. November 2026
  7. § 12 PStG: Anmeldung der Eheschließung, abgerufen am 2. November 2026
  8. Deutsche Botschaft Paris: Ehefähigkeitszeugnis, abgerufen am 2. November 2026
  9. Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 2. November 2026

Von Matt Mountain ·

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