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Internationale Geburtsurkunde: was sie ist und wo Sie sie beantragen

Eine internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister nach einem Übereinkommen von 1976, dessen fester Text auf Deutsch, Französisch und Englisch steht[1]. Sie beantragen sie beim Standesamt des Geburtsorts, in München kostet sie 12 Euro[2]. Viele Stellen im Ausland nehmen sie ohne Übersetzung an[3], aber nicht jedes Land erkennt sie an[2].

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Was ist eine internationale Geburtsurkunde?

Der Name ist umgangssprachlich. Im Gesetz heißt die Urkunde "mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister". Grundlage ist das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Für Geburten verwendet das Standesamt das Formblatt A dieses Übereinkommens[1].

Die Urkunde enthält dieselben Daten wie eine gewöhnliche Geburtsurkunde, nur in einem festen, nummerierten Formular. Weil jede Feldbezeichnung schon in mehreren Sprachen gedruckt ist, muss niemand den Text übersetzen, um zu sehen, wo Name, Geburtsdatum oder Eltern stehen. Das Standesamt stellt sie aus, kein Übersetzer und keine Software.

Wie sieht eine internationale Geburtsurkunde aus?

Vorderseite
Der unveränderliche Wortlaut auf Deutsch, Französisch und Englisch[1]
Datumsangaben
Mit Zeichen geschrieben, deren Bedeutung am Ende der Vorderseite in allen Sprachen des Übereinkommens erklärt ist[1]
Rückseite
Der Hinweis auf das Übereinkommen, der feste Wortlaut in den weiteren Sprachen und eine Zusammenfassung der Artikel auf Deutsch[1]
Feld 10
Im Auszug aus dem Geburtseintrag mit einem Strich gesperrt[1]
Namen
Mit allen Namensbestandteilen, die im Register stehen[1]

Das Standesamt München nennt als wählbare Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch. In seinem Online-Formular heißt die Urkunde "mehrsprachiger Auszug aus dem Register"[2].

Internationale Geburtsurkunde beantragen

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden. Wurde eine Geburt im Ausland in Deutschland nachbeurkundet, ist es das Standesamt, das sie registriert hat[3]. Wurde die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkundet, stellt es auch die Urkunden aus[2]. Ein anderes Standesamt kann die Urkunde ausstellen, wenn ihm die Daten elektronisch übermittelt werden können[4].

  1. Zuständiges Standesamt finden. Suchen Sie nach Standesamt und Ihrem Geburtsort. Bei Auslandsgeburten fragen Sie das Standesamt, das die Geburt nachbeurkundet hat.
  2. Mehrsprachigen Auszug bestellen. Viele Standesämter nehmen Anträge online an. In München wählen Sie im Formular den mehrsprachigen Auszug aus dem Register[2].
  3. Berechtigung nachweisen. Urkunden erhalten die Person selbst, Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere brauchen ein rechtliches Interesse, und Antragsteller sind über 16 Jahre alt[5].
  4. Gebühr zahlen. In München kostet eine Geburtsurkunde, auch mehrsprachig, 12 Euro. Schriftliche und Online-Anträge dauern dort etwa zwei Wochen plus Postweg[2].

In welchen Ländern ersetzt sie eine Übersetzung?

Das Auswärtige Amt nennt als Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens von 1976 Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und die Türkei. Mehrsprachige Urkunden aus diesen Staaten brauchen in Deutschland weder Apostille noch Legalisation[6].

Innerhalb der EU gilt außerdem die Verordnung (EU) 2016/1191. Für Urkunden über die Geburt kann ein mehrsprachiges EU-Formular als Übersetzungshilfe beigefügt werden. Dann darf die Behörde eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen[7]. Das Formular für eine deutsche Geburtsurkunde bekommen Sie beim zuständigen Standesamt[8].

Auch außerhalb dieser Staaten hilft die mehrsprachige Fassung oft. Die deutsche Botschaft in London empfiehlt sie, weil viele britische Stellen sie erfahrungsgemäß ohne zusätzliche Übersetzung akzeptieren[3].

Wann eine Behörde trotzdem eine Übersetzung verlangt

Eine Garantie gibt es nicht. Das Bundesamt für Justiz schreibt, dass am Ende die Behörde entscheidet, ob die Angaben im mehrsprachigen Formular für die Anerkennung reichen[8]. Das Standesamt München weist darauf hin, dass die mehrsprachige Urkunde nicht in jedem Land anerkannt wird, auch wenn dessen Sprache im Formular steht[2].

Verlangt die Stelle eine beglaubigte Übersetzung, gilt innerhalb der EU eine Erleichterung. Sie muss eine beglaubigte Übersetzung annehmen, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat angefertigt wurde[7]. Für alle anderen Länder fragen Sie die Stelle, die die Urkunde haben will, bevor Sie bestellen.

Wo LoreAI hilft und wo nicht

LoreAI stellt keine internationale Geburtsurkunde aus und ersetzt sie nicht. Die bekommen Sie nur vom Standesamt. LoreAI hilft in der Gegenrichtung. Haben Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land, etwa die eines Partners oder eines Vorfahren, liest LoreAI den Scan und liefert eine bearbeitbare Word-Datei in Ihrer Sprache, damit Sie verstehen, was darin steht.

Für ein deutsches Standesamt reicht eine solche Übersetzung meist nicht. Was es stattdessen braucht, steht im Ratgeber Geburtsurkunde übersetzen. Ihr erstes Dokument übersetzt LoreAI kostenlos, bis 3 Seiten.

Häufige Fragen

Ist die internationale Geburtsurkunde dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?

Nein. Sie ist eine eigene Urkunde des Standesamts mit festem Text in mehreren Sprachen[1]. Eine beglaubigte Übersetzung fertigt dagegen ein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer an.

Wie lange ist eine internationale Geburtsurkunde gültig?

Das Gesetz nennt keine Frist. Manche Stellen wollen eine aktuelle Urkunde. Für eine Apostille gilt laut Auswärtigem Amt in der Regel, dass die Urkunde nicht älter als sechs Monate ist[6].

Kann ich sie online beantragen?

Bei vielen Standesämtern ja. In München bestellen Sie sie über das Online-Formular, Telefonbestellungen sind dort nicht möglich[2].

Was kostet sie?

Die Gebühr legt das Standesamt fest. In München kostet die Geburtsurkunde, auch mehrsprachig, 12 Euro[2].

Gibt es auch eine internationale Heiratsurkunde?

Ja, nach demselben Übereinkommen gibt es Formblatt B für den Heiratseintrag[1]. Mehr dazu im Ratgeber Heiratsurkunde übersetzen.

Quellen

  1. § 50 Personenstandsverordnung (PStV): Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister, abgerufen am 2. November 2026
  2. Standesamt München: Geburtsurkunde für Erwachsene und Kinder ab 3 Monate, abgerufen am 2. November 2026
  3. Deutsche Botschaft London: Beschaffung einer Geburtsurkunde, abgerufen am 2. November 2026
  4. § 55 Personenstandsgesetz (PStG): Personenstandsurkunden, abgerufen am 2. November 2026
  5. § 62 PStG: Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht, abgerufen am 2. November 2026
  6. Auswärtiges Amt, Botschaft Oslo: Urkundenbeschaffung, Anerkennung von Urkunden, Apostille, abgerufen am 2. November 2026
  7. Europäisches Justizportal: Öffentliche Urkunden nach Verordnung (EU) 2016/1191, abgerufen am 2. November 2026
  8. Bundesamt für Justiz: Häufige Fragen zur Anerkennung von Urkunden ohne Apostille, abgerufen am 2. November 2026

Von Matt Mountain ·

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