Heiratsurkunde oder Eheurkunde?
Im Gesetz heißt die deutsche Heiratsurkunde Eheurkunde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus[4]. Sie enthält die Vor- und Familiennamen beider Ehegatten bei der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, Ort und Tag ihrer Geburt sowie Ort und Tag der Eheschließung[5].
Im Feld "Weitere Angaben aus dem Register" stehen zum Beispiel die Auflösung der Ehe oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe[5]. Übersetzen Sie dieses Feld immer mit, auch wenn es leer ist. Schreiben Sie dann "None" oder "keine".
Muss die Heiratsurkunde beglaubigt übersetzt werden?
Für ein deutsches Standesamt in aller Regel ja. Die Personenstandsverordnung sagt, dass das Standesamt bei fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung in die deutsche Sprache fordern soll[1]. Die Botschaft in Paris schreibt für die Unterlagen zum Ehefähigkeitszeugnis, dass Urkunden, die nicht auch auf Deutsch ausgestellt sind, von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden müssen, im Original[2].
Andere Behörden dürfen nach § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz in begründeten Fällen eine beglaubigte Übersetzung verlangen[6]. Beeidigte und ermächtigte Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen[7].
Die internationale Heiratsurkunde als Alternative
Das Standesamt stellt auf Antrag einen mehrsprachigen Auszug aus dem Heiratseintrag aus, das Formblatt B nach dem CIEC-Übereinkommen von 1976. Der feste Text steht auf Deutsch, Französisch und Englisch. Feld 10 enthält die Namen, die die Ehegatten bei Ausstellung führen, Feld 11 eine Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe[3].
Viele europäische Standesämter stellen Urkunden auf solchen mehrsprachigen Vordrucken aus. Dann kann nach Auskunft der Botschaft in Paris insoweit die Übersetzung ins Deutsche entfallen, aber fragen Sie Ihr Standesamt, ob das in Ihrem Fall genügt[2]. Innerhalb der EU gibt es zusätzlich ein mehrsprachiges Formular für die Eheschließung, mit dem eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangt werden darf[8].
Heiratsurkunde auf Englisch für die USA oder das Ausland
Die USA stehen nicht auf der Liste der Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens[9], deshalb hilft die mehrsprachige Fassung dort nur, wenn die Stelle sie annimmt. Für die US-Einwanderungsbehörde USCIS braucht jedes fremdsprachige Dokument eine vollständige englische Übersetzung mit der Erklärung des Übersetzers, dass sie vollständig und richtig ist und er beide Sprachen beherrscht[10]. Eine Beglaubigung nach deutschem Muster verlangt diese Regel nicht.
Wie die englische Fassung aussieht und welche Erklärung dazugehört, erklärt der englische Ratgeber zur Marriage certificate translation. Für andere Länder fragen Sie die Stelle, die die Urkunde haben will.
So übersetzen Sie eine Heiratsurkunde mit LoreAI
- Urkunde hochladen. Ein Scan als PDF oder ein Foto im Format JPG oder PNG. LoreAI liest auch gestempelte und gescannte Seiten mit Texterkennung.
- Zielsprache wählen. Zum Beispiel Englisch für eine deutsche Eheurkunde oder Deutsch für eine ausländische Heiratsurkunde. Die Ausgangssprache erkennt LoreAI selbst.
- Word-Datei prüfen. Namen, Geburtsdaten und Orte bleiben so, wie sie im Original stehen. Vergleichen Sie jedes Feld, bevor jemand die Übersetzung unterschreibt oder weitergibt.
LoreAI ist ein Übersetzungswerkzeug und beglaubigt keine Übersetzungen. Ihr erstes Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten und 3 MB.
Häufige Fragen
Kann ich die Heiratsurkunde für das Standesamt selbst übersetzen?
Wie heißt Heiratsurkunde auf Englisch?
Marriage certificate. Der mehrsprachige Auszug trägt seinen englischen Titel schon im Formular, weil der feste Text auch auf Englisch gedruckt ist[3].
Reicht für USCIS eine Übersetzung von LoreAI?
Nicht allein. USCIS verlangt zusätzlich die unterschriebene Erklärung eines Übersetzers, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist[10]. LoreAI liefert den Entwurf, den diese Person prüft.
Gibt es die internationale Heiratsurkunde in jedem Standesamt?
Deutsche Standesämter stellen den mehrsprachigen Auszug nach Formblatt B aus[3]. Ob er im Zielland reicht, klären Sie dort.
Quellen
- § 2 Personenstandsverordnung (PStV): Übersetzung in die deutsche Sprache, abgerufen am 2. November 2026
- Deutsche Botschaft Paris: Ehefähigkeitszeugnis, Abschnitt zu Übersetzungen, abgerufen am 2. November 2026
- § 50 PStV: Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister, abgerufen am 2. November 2026
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG): Personenstandsurkunden, abgerufen am 2. November 2026
- § 57 PStG: Eheurkunde, abgerufen am 2. November 2026
- § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Amtssprache, abgerufen am 2. November 2026
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, abgerufen am 2. November 2026
- Europäisches Justizportal: Öffentliche Urkunden nach Verordnung (EU) 2016/1191, abgerufen am 2. November 2026
- Auswärtiges Amt, Botschaft Oslo: Mehrsprachige, internationale Urkunden nach CIEC-Übereinkommen, abgerufen am 2. November 2026
- 8 CFR 103.2(b)(3), Translations, Text bei Cornell Legal Information Institute, abgerufen am 2. November 2026
Von Matt Mountain ·