Was ist eine Zeugnisbewertung der ZAB?
Sie ist eine behördliche Bescheinigung, die einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem einstuft, zum Beispiel auf Bachelor-Ebene oder Master-Ebene[2]. Die ZAB stellt sie im Auftrag der Länder aus. Rechtsgrundlage ist das Lissaboner Anerkennungsübereinkommen[2].
Die ZAB gehört zum Sekretariat der Kultusministerkonferenz[3]. Deshalb ist auch von der KMK-Zeugnisbewertung die Rede. Gemeint ist dieselbe Bescheinigung.
Die Bescheinigung nennt den Abschluss, den Studiengang und die Hochschule, die Dauer und Art des Studiums sowie Ort und Datum des Abschlusses. Sie bestätigt, dass Hochschule und Studiengang anerkannt sind[2]. Eine Umrechnung Ihrer Noten enthält sie nicht[2].
Wofür brauche ich die Bewertung meines Abschlusses?
Vor allem für ein Visum und für Bewerbungen. Für die Einreise aus einem Drittstaat ist die Bewertung wichtig, denn mit einem nachweislich vergleichbaren Abschluss können Sie ein Visum als Fachkraft beantragen[4].
- Visum oder Blaue Karte EU
- Sie weisen damit die Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses nach[2]
- Bewerbung
- Arbeitgeber entscheiden selbst, ob sie eine Bewertung verlangen, im öffentlichen Dienst geschieht das häufig[1]
- Chancenkarte
- Reichen die Angaben in der Datenbank anabin nicht, können Sie die Chancenkarte mit einer Zeugnisbewertung beantragen[1]
- Studienplatz
- Jede Hochschule entscheidet selbst, ob sie eine Bewertung verlangt[1]
Wer schon eine Aufenthaltserlaubnis hat oder aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, kann in einem nicht reglementierten Beruf ohne Anerkennung arbeiten. Eine Bewertung ist dann freiwillig, hilft aber bei der Bewerbung[4].
Zeugnisbewertung oder Anerkennung, was ist der Unterschied?
Die Bewertung beschreibt Ihren Abschluss. Die Anerkennung erlaubt die Arbeit in einem reglementierten Beruf. Für reglementierte Berufe wie Arzt, Ingenieurin oder Lehrer brauchen Sie in jedem Fall die Anerkennung[4]. Eine Zeugnisbewertung reicht dort nicht aus, auch wenn Sie zusätzlich eine besitzen[1].
Die Bewertung berechtigt auch nicht zur Studienzulassung und nicht zu weiterführenden Studien[2]. Rechtsansprüche gegenüber Behörden und Anerkennungsstellen folgen aus ihr nicht[1]. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, steht im Ratgeber Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Erst in anabin nachsehen, dann beantragen
In der Datenbank anabin der ZAB sehen Sie kostenlos, wie Ihre Hochschule und Ihr Abschluss in Deutschland bewertet werden. Ihr Abschluss gilt als vergleichbar, wenn die Hochschule mit H+ oder H+/- bewertet ist und der Abschluss einem deutschen entspricht. Bei H+/- muss der Abschluss zusätzlich bei der Hochschule aufgeführt sein[4].
Fehlt Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss in anabin, oder ist die Bewertung dort nicht passend, beantragen Sie die Zeugnisbewertung. Der Abschluss sollte mindestens Bachelor-Niveau haben[4]. Die ZAB stellt keine Bescheinigung aus, wenn einer dieser Gründe vorliegt[1]:
- Studiengang oder Hochschule waren beim Abschluss nicht anerkannt.
- Der Abschluss entspricht keinem Abschluss im deutschen Bildungssystem.
- Das Studium wurde nicht abgeschlossen.
- Eine deutsche Hochschule war am Abschluss beteiligt, etwa bei einem Double oder Joint Degree.
- Es gibt Zweifel an der Echtheit der Dokumente, oder der Bildungsweg ist nicht nachvollziehbar.
Welche Unterlagen und Übersetzungen verlangt die ZAB?
Die genaue Liste hängt vom Herkunftsland ab. In der Regel sind diese Dokumente notwendig[4]:
- Abschlussurkunde in der Originalsprache
- Übersicht mit Fächern und Noten für das gesamte Studium
- Schulabschlusszeugnis mit Hochschulzugangsberechtigung
- Formlose Bescheinigung über Form und Dauer des Studiums
- Urkunden früherer Studienabschlüsse in der Originalsprache
- Reisepass oder Personalausweis
Verbindlich ist die Checkliste aus dem Vorab-Check. Sie müssen alle Dokumente einreichen, die dort stehen, sonst verlängert sich die Bearbeitung[1]. In der Regel genügt ein einfacher Scan, ohne Beglaubigung und ohne Apostille[1].
Bewertet wird immer das Dokument in der Originalsprache oder in der Amtssprache. Eine Übersetzung kann die ZAB zusätzlich fordern, sie ersetzt das Original aber nie. Ob Sie für ein Dokument eine Übersetzung brauchen, sagen der Vorab-Check und der Online-Antrag[1].
Was kostet die Zeugnisbewertung, und wie lange dauert sie?
Die Gebühr beträgt 208 Euro. Die ZAB bearbeitet einen regulären Antrag in 3 Monaten[1]. Die Angaben unten haben wir am 2. November 2026 auf den Seiten der ZAB und des Portals Anerkennung in Deutschland geprüft.
- Gebühr
- 208 Euro, festgelegt vom Land Berlin[1]
- Ersatzbescheinigung
- 104 Euro[1]
- Stornierung
- Bis zu 50 Prozent der Kosten, also 20 bis höchstens 104 Euro[4]
- Befreiung, Raten
- Beides ist nicht möglich[1]
- Zahlung
- PayPal, Kreditkarte oder Überweisung aus dem SEPA-Raum, Frist 3 Wochen[1]
- Regulärer Antrag
- 3 Monate[1]
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- 2 Monate[1]
- Blaue Karte EU
- 2 Wochen[1]
Die Frist beginnt erst, wenn alle Dokumente vorliegen und die Gebühr vollständig eingegangen ist[1]. Verkürzen lässt sie sich nicht, auch nicht für die Chancenkarte[1].
Bei geringem Einkommen kann der Anerkennungszuschuss des Bundes 100 bis höchstens 600 Euro für eine Zeugnisbewertung erstatten. Übersetzungen und Beglaubigungen von Zeugnissen gehören zu den förderfähigen Kosten. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in Deutschland und ein Einkommen von höchstens 32.000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen[5]. Sind Sie beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur gemeldet, fragen Sie dort nach einer Förderung[1].
So stellen Sie den Antrag bei der ZAB
- BundID-Konto anlegen. Die Option Benutzername und Passwort reicht aus, und das Konto ist mit jeder Staatsangehörigkeit möglich[1].
- Vorab-Check machen. Er prüft, ob Ihr Abschluss bewertbar ist, und gibt Ihnen die Checkliste der Dokumente[1].
- Dokumente scannen. Jedes Dokument als eigenes PDF, alle Seiten vollständig[1].
- Antrag stellen und Gebühr zahlen. Den Gebührenbescheid finden Sie gleich nach dem Antrag in Mein Bereich auf der Website der ZAB[1].
- Bescheinigung herunterladen. Die ZAB meldet sich, wenn die Bewertung fertig ist, und stellt sie Ihnen in Mein Bereich zu[1].
Einen Antrag für eine andere Person stellen Sie mit einer Vollmacht, die diese Person selbst unterschreibt[1]. Ihre Hochschule kann Dokumente per E-Mail an die ZAB schicken, hochladen können nur Sie selbst[1].
Arbeitsübersetzung des Abschlusszeugnisses vorbereiten
LoreAI ist kein Dienst für beglaubigte Übersetzungen, und die ZAB bewertet ohnehin das Original[1]. Eine Arbeitsübersetzung hilft Ihnen aber, bevor Sie den Antrag stellen und wenn Sie sich mit der Bewertung bewerben.
- Sie sehen, welche Seite Ihres Abschlusses die Fächerliste ist und welche die Bescheinigung über Form und Dauer, und ordnen die Scans der Checkliste zu.
- Sie vergleichen den Namen der Hochschule und des Abschlusses mit dem Eintrag in anabin.
- Sie geben einem Arbeitgeber zur Bewertung eine deutsche Fassung Ihrer Fächerliste, die Sie als Arbeitsübersetzung kennzeichnen.
- Verlangt der Vorab-Check eine Übersetzung, bekommt die Übersetzerin eine Word-Datei statt eines Scans. Ob sie damit arbeitet, entscheidet sie selbst.
LoreAI liest gescannte PDFs und Fotos (PDF, JPG, PNG) mit OCR und gibt eine bearbeitbare Word-Datei zurück, mit Tabellen und Überschriften in der Reihenfolge des Originals. Namen, Daten und Noten bleiben so, wie sie geschrieben sind. In den bezahlten Tarifen gibt es die Word-Datei auch als CAT-ready-Fassung für Trados, memoQ und Phrase, mit einfachen Absätzen und echten Tabellen, ohne Textfelder und zusätzliche Formatierung, Bilder als Hinweis in eckigen Klammern.
Das erste Dokument ist kostenlos, bis 3 Seiten. Wann ein Zeugnis beglaubigt übersetzt werden muss, steht im Ratgeber Zeugnis übersetzen lassen, wie Sie eine Übersetzerin finden, im Ratgeber beglaubigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Zeugnisbewertung auch auf Englisch?
Nein. Die ZAB stellt sie nur auf Deutsch aus[1].
Brauche ich eine Apostille oder beglaubigte Kopien für den Antrag?
In der Regel nicht. Ein einfacher Scan genügt, solange der Vorab-Check nichts anderes nennt[1].
Rechnet die ZAB meine Noten in deutsche Noten um?
Nein, eine Notenumrechnung ist nicht Teil der Zeugnisbewertung[2].
Reicht die Zeugnisbewertung, um als Ingenieurin oder Lehrer zu arbeiten?
Nein. Für reglementierte Berufe brauchen Sie immer die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation[1].
Kann ich eine Übersetzung von LoreAI bei der ZAB einreichen?
LoreAI ist kein Dienst für beglaubigte Übersetzungen. Die ZAB bewertet das Dokument in der Originalsprache, und ob sie eine Übersetzung verlangt, steht im Vorab-Check[1]. Nutzen Sie LoreAI, um Ihre Unterlagen vorher zu verstehen.
Quellen
- ZAB (KMK): FAQ, Häufige Fragen zur Zeugnisbewertung, abgerufen am 2. November 2026
- ZAB (KMK): Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse, abgerufen am 2. November 2026
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr, abgerufen am 2. November 2026
- Anerkennung in Deutschland (BIBB): Hochschulabschlüsse, abgerufen am 2. November 2026
- Anerkennung in Deutschland (BIBB): Förderung über den Anerkennungszuschuss, abgerufen am 2. November 2026
Von Matt Mountain ·